Die Gewässerstationierungskarte (GSK) mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005. Bei der Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um ein amtliches Kartenwerk, sondern um eine landesweite fachliche Arbeits- und Planungsgrundlage. Sie wird in Form von Auflagen fortgeschrieben.Bei der GSK3E mit Auflage 30.11.2019 handelt es sich um die Fortschreibung der GSK3C mit Auflage vom 30.11.2010
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Ausgehend von Westpolen breitet sich der Wolf seit rund 20 Jahren wieder in Deutschland aus – ohne menschliches Zutun. Fast 100 Jahre war der Wolf, abgesehen von einzelnen wandernden Wölfen, aus Deutschland verschwunden. Nach jahrhundertelanger Verfolgung galt er hierzulande als ausgerottet. Die Bestätigung eines Wolfrudels auf einem militärischen Übungsplatz in der sächsischen Oberlausitz im Jahr 2000 war eine wildbiologische Sensation. Aus Polen eingewandert, hatte sich im Osten Deutschlands ein Wolfspaar angesiedelt und Junge aufgezogen. Von der Oberlausitz aus verbreitete sich das Wolfsvorkommen in den Folgejahren nicht nur im Osten der Republik, sondern auch in nordwestliche Richtung zunächst nach Niedersachsen. Für das Monitoringjahr 2021/2022 wurden in Deutschland 161 Rudel, 43 Paare und 21 sesshafte Einzeltiere nachgewiesen. Der Schwerpunkt der Verbreitung umfasst die Bundesländer Brandenburg (47 Rudel), gefolgt von Niedersachsen (34 Rudel) und Sachsen (31 Rudel). Eine aktuelle Übersicht über die Wolfsvorkommen und Nachweise von Wolfsrudeln in Deutschland bietet die Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf des Bundes - DBBW.
Grundwassergleichen-Karten geben die großräumige Lage der Grundwasseroberfläche zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Dargestellt werden die Linien gleichen Grundwasserstandes, bzw. bei gespannten Grundwasserleitern die Linien gleicher Grundwasserdruckhöhe. Das Kartenwerk deckt im Wesentlichen den Flachlandanteil Nordrhein-Westfalens ab, in denen im oberflächennahen Bereich überwiegend Lockergestein ansteht. Es werden Darstellungen für einen tiefen, einen mittleren und einen hohen Grundwasserstand vorgehalten. Aufgrund des Maßstabes können nicht alle lokalen Ausprägungen wie z.B. Absenkungstrichter von Wasserwerken oder Einflüsse von Oberflächengewässern wiedergegeben werden. Verfügbar sind: Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1963 (mittlerer Grundwasserstand) Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1973 (tiefer Grundwasserstand) (Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1988 (hoher Grundwasserstand))
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden.
Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist.
Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet.
Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet.
Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Dieser Datensatz umfasst alle Standorte der Bäume im Stadtgebiet Kleve, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Kleve geschützt sind. Die Baumschutzsatzung gilt für den Schutz und Erhalt des privaten Baumbestandes, insbesondere innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierte Gebiete (Stand: 05/2022) des Landes NRW nach § 13a Düngeverordnung (DüV 2020). Die Tabelle enthält die Ergebnisse der Teilauswertungen zur Phosphat-Bewertung, Biologie-Bewertung und zu den signifikanten Nährstoffeinträgen gemäß AVV GeA. Enthalten sind jene OFWK, die alle Kriterien zur Ausweisung als eutrophiertes Gebiet erfüllen (für Informationen zur Vorgehensweise s. Dokument „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“). Für die Phosphat- und Biologie-Bewertung ist jeweils die herangezogene WRRL-Messstelle angegeben, deren Ergebnisse ausschlaggebend für die Ausweisung waren. Die Messstellen sind auch im Geodatensatz „GLDE-Ausweisungsmessnetz-eutrophierte-Gebiete-NRW_ETRS25832_Shape.zip“ enthalten. Teilweise wurden für die Phosphat- und Biologie-Bewertung unterschiedliche Messstellen herangezogen, wenn dies aus fachlicher Sicht notwendig und sinnvoll war. Für Phosphat ist jeweils angegeben, ob bei der Ausweisung die Ergebnisse für Orthophosphat-Phosphor oder für den Ersatzparameter Gesamtphosphat-Phosphor herangezogen wurden. Bei der Biologie-Bewertung sind die Bewertungen für alle zu untersuchenden biologischen Qualitätskomponenten angegeben. Dabei ist immer mindestens eine mit „mäßig“ oder schlechter bewertet. In den letzten Spalten der Tabelle sind die Ergebnisse zum signifikanten Nährstoffeintrag angegeben, der aus der MEPhos-Modellierung (https://www.flussgebiete.nrw. de/growa-nrw-2021-4994) hervorgeht. Dabei geht es sowohl um den Anteil der landwirtschaftlichen P-Einträge am Gesamteintrag, der hier mindestens 20 % beträgt, als auch um die Höhe der landwirtschaftlichen P-Einträge, die bei Überschreitung des Ökoregion-Vergleichswertes (s. letzte Spalte) ebenfalls ein Kriterium für die Ausweisung eines OFWK-Einzugsgebietes als eutrophiertes Gebiet darstellt. Bei den OFWK, die in der Spalte „Gewässertyp“ als Talsperren-Oberlieger gekennzeichnet sind, wurden für Phosphat und Biologie die Ergebnisse der unterhalb liegenden Talsperre herangezogen (s. Schritt 6 in „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.