Das Gewässernetz der trockenfallenden stehenden Gewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) genutzt. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.
Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
(1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
§ 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke (1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Bestimmung von polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen, Dibenzofuranen (PCDD/F) und polychlorierten Biphenylen (PCB) in der Deposition. Die Probenahme erfolgt nach dem Bergerhoff-Verfahren. Hierbei werden 6 Gefäße für einen Monat an einem Messort aufgestellt. Der Inhalt der Gefäße wird anschließend im Labor, nach Extraktion und Aufreinigung der Extrakte, mittels GC-HRMS analysiert.
Der Datensatz zum Informationssystem Hydrogeologische Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500.000 [IS HÜK 500] gibt einen generalisierten Überblick über die Verteilung der Grundwasservorkommen in Nordrhein-Westfalen. Verfügbare Kartenthemen: Ergiebigkeit der Grundwasserleiter, vorherrschende Gesteinstypen, Schutzfunktion der Deckschichten, Vorkommen von Mineral- und Heilquellen, Bergbaugebiete, Tektonik sowie Gliederung in hydrogeologische Teilräume.
Das Heft Nr. 6 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet fünf Beiträge zur Sicherung oberflächennaher Lockergesteins-Rohstoffe in NRW. Sie beleuchten die Kies- und Sandgewinnung unter verschiedenen Aspekten: lagerstättengeologisch, wirtschaftlich, regionalplanerisch, bergrechtlich und abbautechnisch. [2000. 53 S., 21 Abb., 5 Tab.; ISSN 1430-5267]
Dieser Dienst stellt das Informationssystem der Hydrogeologischen Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500.000 [IS HÜK 500] dar. Die Karte gibt einen generalisierten Überblick über die Verteilung der Grundwasservorkommen in Nordrhein-Westfalen. Dargestellte Kartenthemen: Ergiebigkeit der Grundwasserleiter, vorherrschende Gesteinstypen, Schutzfunktion der Deckschichten, Vorkommen von Mineral- und Heilquellen, Bergbaugebiete, Tektonik sowie Gliederung in hydrogeologische Teilräume.
Das Gewässernetz der trockenfallenden Fließgewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurden die Datenabgabeprodukte "GEW01" und "GEW03" kombiniert und attributiv ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz auch für Modellierungszwecke zur Verfügung zu haben. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Die Attribute der Zusammengesetzten Objekte (ZUSO) der Objektarten AX_Wasserlauf (44002) oder AX_Kanal (44003) werden direkt an die zugehörigen Raumbezogenen Elementarobjekte (REO) der Objektarten AX_Gewaesserachse (44004) oder AX_Fliessgewaesser (44001) angehängt.GEW03 - Dieses Abgabeprodukt beinhaltet die Objektart AX_Gewässerstationierungsachse (57003). Eine Gewässerstationierungsachse ist eine von einer Wasserfachstelle festgelegte Linie in Gewässern. Sie umfasst folgende Arten:- Gewässerachse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist eine Geometrie, die unverändert aus den Unterlagen der WSV übernommen wurde.- Genäherte Mittellinie in Gewässern entsprechen den Spezifikationen der Richtlinie der Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).- Fiktive Verbindung in Fließgewässern verbinden ein einmündendes Gewässer mit der Gewässerachse des aufnehmenden Fließgewässers.- Fiktive Verbindung in Seen und Teichen ist eine hydrologisch sinnvolle Verbindungslinie in stehenden Gewässern, die für den Aufbau eines geschlossenen topologischen Gewässernetzes benötigt wird.Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL-Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.
Das Onlineportal "Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU-Bürgerversion) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und beinhaltet dementsprechend lediglich die geogen bedingten Gefährdungspotenziale.