Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon augegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.
Die Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern des Fachgebietes 4.3 Bauleitplanung und Bauen erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Meinerzhagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festsetzungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf (stadtplanung@meinerzhagen.de).
Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als reine Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen beim zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Verl eingesehen werden.
Der Dienst enthält die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und sonstige Baurechtssatzungen der Stadt Olpe nach dem Baugesetzbuch (BauGB).