Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Mit Hilfe dieser Daten wird die Luftzirkulation und somit die Durchlüftung der Stadteile sichtbar. Wo kann Wind als natürliche Kühlung bei Sommerhitze wirken? Für das menschliche Wohlbefinden in der Stadt spielen neben den thermischen Bedingungen auch die Windgeschwindigkeiten eine entscheidende Rolle (VDI, 2020). Diese haben einen direkten Einfluss auf die PET-Werte. Winde sorgen für eine Durchlüftung der Stadt und tragen somit zur Abkühlung bei. Ein entscheidender Faktor für die Windzirkulation in städtischen Gebieten ist die Bebauung, da Gebäude die freie Strömung der Luft behindern und die Winde ablenken. Während eine gezielte Lenkung von Windströmen die natürliche Belüftung und Kühlung fördern kann, können ungünstige Windverhältnisse die Nutzung öffentlicher Räume beeinträchtigen. Bei höheren Windgeschwindigkeiten dominiert eine vorwiegende Windrichtung aus Südwest (ca. 235°) in Krefeld. Aus diesem Grund wird in der Kartenanwendung die Anströmgeschwindigkeit mit 10 km/h und einer Hauptwindrichtung von 240° abgebildet. Die Auflösung beträgt 20 m.
Der Dienst Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zum Vorkommen (tatsächliche Lage in der realen Welt) der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Vorkommen auf der Maßstabsebene 1:5.000. Die Daten spiegeln den Kenntnisstand für das abgelaufene Kartierungsjahr wider und werden i.d.R. parallel zur FFH-Datenlieferung an das Bundesamt für Naturschutz (bis 31.5.) veröffentlicht. Die Objektmetadaten für die Vorkommensdaten der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthalten: inspireId; Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue), z.B. Habitat Directive; Code (ReferenceHabitatType-CodeValue), z.B. „7110“ sowie referenceHabitatTypeName: CharacterString und localHabitatName: LocalNameType [0..1], z.B. „7110* Lebende Hochmoore“. Zusätzlich gibt es Angaben zu Vegetationstypen und Pflanzenarten. Besonderheiten: Es handelt sich um Punkt-, Linien- und Flächenobjekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
DDie Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickeltes topographisches Kartenwerk und liegt seit Januar 2024 als neues AdV-Standardprodukt vor. Die technische Grundlage bildet der automatisierte Workflow zur Herstellung von Karten der basemap.de Produktfamilie. Die aus der P10 abgeleitete Präsentationsausgabe im Maßstab 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (P10 NRW) bietet für die gesamte Landesfläche eine einheitliche Kartendarstellung amtlicher topographischer Daten in einer Farbvariante (inkl. Schummerungsdarstellung) und Graustufenvariante. Die Karte wird aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet. Für die Beschriftung wurden zusätzlich weitere freie Datenquellen genutzt, wie z.B. Zensusdaten. Die P10 NRW wird quartalsweise aktualisiert. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
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since 02.12.2021 , currently up to date
Auf der Digitalen Übersichtskarte Niedersachsen im Maßstab 1 : 1 000 000 wird der Nordwestdeutsche Raum bis zu den Niederlanden abgebildet. Die Eckpunkte bilden die Städte Heide (Schleswig-Holstein), Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern), Naumburg (Sachsen-Anhalt), Neuss (Nordrhein-Westfalen), Groningen (Niederlande). Das Bundesland Niedersachsen aber auch Hamburg und Bremen werden damit vollständig dargestellt. Auch Teile der Nachbarländer mit den Städten Lübeck, Schwerin, Magdeburg, Kassel und dem Ruhrgebiet liegen innerhalb des dargestellten Gebietes. Siedlungs-, Gewässer- und Verkehrsstrukturen werden deutlich hervorgehoben. Die naturräumliche Gliederung ist zu erkennen. Damit eignet sich die Karte für überregionale Orientierung, Planung und Forschung. Größere Naturräume, Siedlungsflächen, Flüsse, Gewässerflächen und Kanäle sind mit Namen versehen. Sämtliche niedersächsischen Städte und Gemeinden sind in der Karte dargestellt. Bei Samtgemeinden ist die Gemeinde mit dem Verwaltungssitz verzeichnet. Die Größe der Ortsbeschriftung weist auf die Einwohnerzahl hin. Im Aufbau sind die Inhaltselemente in Ebenen (Layer) gegliedert, diese Einzellayer werden auch einzeln angeboten.Weitere Informationen: http://www.lgn.niedersachsen.de/live/live.php?&navigation_id=11011&article_id=51657&_psmand=35
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Farb- oder Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die hd-Schummerung ist die Visualisierung eines hochaufgelösten Digitalen Geländemodells (DGM). Ein Pixel im Schummerungsbild entspricht 0,25 m x 0,25 m auf der Erdoberfläche. Objekte wie Gebäude und Vegetation werden nicht dargestellt, da das DGM die natürliche Geländeform der Erdoberfläche beschreibt. Bei der hd-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Zusammenführung mit weiteren Geobasis- und/oder Geofachdaten (z. B. Präsentation mit Freizeitinformationen), sowie die Überlagerung mit Digitalen Topographischen Karten oder Digitalen Orthophotos zur Erzeugung eines plastischen Geländeeindrucks. Ebenso können die Daten als Grundlage für die Raumplanung, Geomorphologische Analysen, sowie der Aufdeckung von Geländestrukturen historischer Bauwerke (z. B. Römerstraßen oder Festungswälle) genutzt werden. Die hd-Schummerung liegt nicht flächendeckend für NRW vor. Sie ist für die Teile des Landes verfügbar, für die eine Messpunktdichte des Airborne-Laserscanning von 4 Punkten pro Quadratmeter vorhanden ist (siehe Metadateninformation 'Punkte pro qm')
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der "WMS Umweltdaten Wuppertal" ist ein von der Stadt Wuppertal auf Basis des deegree-Frameworks (Stand 04/2026 Version 3.5.16) betriebener OGC-konformer Darstellungsdienst für raumbezogene Umweltdaten, die schwerpunktmäßig das Stadtgebiet von Wuppertal betreffen. Das Informationsangebot umfasst insbesondere Daten aus den Bereichen Bäume, Landschafts- und Naturschutz, Umgebungslärm, Luftgüte, Klima, Solarenergie, Bodenfunktion, Gewässer, Hochwasser und Starkregen. Für viele Kartenebenen unterstützt der Dienst auch punktuelle Sachdatenabfragen, aus deren Ergebnisanzeige heraus oft auf weiterführende Dokumente oder Web-Anwendungen zugegriffen werden kann. Der Hauptzweck des Dienstes ist die Bereitstellung der Geofachdaten aus dem Ressort Umweltschutz für den Urbanen Digitalen Zwilling der Stadt Wuppertal ("DigiTal Zwilling") und das verwaltungsinterne Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem WuNDa. Darüber hinaus ermöglicht er es beliebigen anderen Organisationen oder Endnutzern, mit OGC-konformen Anwendungen auf öffentliche Wuppertaler Geofachdaten aus dem Umwelt-Themenkomplex zuzugreifen. Die den Kartenebenen zugrunde liegenden Daten stammen überwiegend von der Stadt Wuppertal, z. T. aber auch von anderen Organisationen. In einigen Fällen greifen Kartenebenen kaskadierend auf WMS-Dienste anderer Organisationen zu. Die Kartenebenen und die zugehörigen Geodaten unterliegen daher jeweils individuellen Nutzungsbedingungen. Ein großer Teil der bereitgestellten Geodaten ist unter Open-Data-Lizenzen verfügbar.
NB-GDIKOM-B für Geodatendienste (Der Geodatendienst ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen, dabei gelten für die übermittelten Daten die Nutzungsbeschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz. Jede darüber hinausgehende weitere Verwertung ist generell vertrags- und kostenpflichtig. Eine Einbettung von Leistungen des Dienstes in private und behördliche Internetseiten oder -anwendungen mit Hinweis auf dessen Herausgeber ist davon ausgenommen, hierfür gilt lediglich eine Anzeigepflicht.)
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Er-nährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.