Datenquelle: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Stand: Dezember 2020 Hinweis: Dieses Shape wurde aus dem Energieatlas NRW nachdigitalisiert und kann nur intern verwendet werden. Lizenzbedingungen (RVR/LANUV):
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten. Die Daten werden bei Änderungen anlassbezogen und zeitnah fortgeführt.
Hier erhalten Sie die Kindergärten und Kindertagsstätten im Gebiet vom Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve und der Stadt Krefeld und angehöriger Städte und Gemeinden.
Dieser INSPIRE-Downloaddienst stellt anhand des fachlichen Überarbeitungsstandes ausgewählte Geotope aus dem Geotopkataster: Geotope in Nordrhein-Westfalen bereit. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Datenmodell Area Management aufbereitet. Das Geotopkataster dokumentiert die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdigen untersuchten Objekte in NRW.
Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Dieser Datensatz zeigt die Jugendfreizeiteinrichtungen (Kindertreff, Jugendtreff, Cliquentreffs) innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Zur Erstellung des Datensatzes wurden die öffentlich zur Verfügung stehenden Angaben auf den Webseiten der Städte verwendet um die Jugendfreizeiteinrichtungen räumlich zu verorten.
Die Stadtteile entsprechen bei Gemeinden die keine eigenen Stadtteilgrenzen führen den aus ALKIS abgeleiteten georeferenzierten Gemarkungen. In Städte die eigene Stadtteilgrenzen führen, sind diese individuell festgesetzt worden und werden von den Städten selbst geführt (Ennepetal, Hattingen, Schwelm und Witten).
Der Datensatz umfasst Polygone der 192 Wuppertaler Stimmbezirke. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Stimmbezirke flächenhaft aus Baublöcken und Baublockteilflächen aggregiert, wobei sie gleichzeitig eine echte Unterteilung der Kommunalwahlbezirke bilden. Die Wuppertaler Stimmbezirke sind langfristig konstant. Änderungen werden durch den Bürgermeister nur dann vorgenommen, wenn Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder verfassungsgerichtliche Vorgaben dies erforderlich machen. Letztmalig geschah dies am 16.01.2025 für die Kommunalwahlen am 14. September 2025. Zukünftige Veränderungen der Wuppertaler Stimmbezirke sind nicht vorhersehbar. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Gastvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen.Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage eines Gebietes abhängt. Die Aktualisierung der landesweiten Bewertung erfolgt in größeren zeitlichen Abständen, so dass ggf. bereits für Teilbereiche aktuellere Daten noch nicht eingeflossen sein könnten.