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Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellten beweglichen Denkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellte beweglichen Denkmäler sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Die Kompensationsflächen beinhalten die Flächen nach §34 LNatSchG NRW mit den Unterteilungen CEF-Maßnahme, Ersatzaufforstung, Ersatzgrünlandflächen, Klimaschutzmaßnahme, Kohärenzmaßnahme, Kompensationsfläche, Ökokontofläche, Poolfläche und Schadensbegrenzungsmaßnahme.
Die Daten stellen die aktuellen Gebietseinteilungen der Brandschutzsachbearbeiter der Stadt Krefeld dar. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum vorbeugenden Brandschutz an den/die entsprechenden/e Sachbearbeiter/in der/die für Ihren Stadtteil zuständig ist.
Der Datensatz entählt die Umfragedaten aus der seit 2023 laufenden Kundenzufriedenheitsumfrage in den Bürgerbüros. Jede Teilnahme an der Umfrage durch Bürger:innen erzeugt eine Zeile (eine Beobachtung) in dem Datensatz. Neben einigen allgemeinen Angaben zum Besuch im Bürgebüro (u.a. Datum des Besuches, Wartezeit, Anliegen des Besuches), enthält der Datensatz Angaben der Teilnehmnden hinsichtlich der Zufriedenheit mit dem Service und den Räumlichkeiten. Zusätzlich gibt es einige Freitext-Felder, in denen Teilnehmende die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zu äußern.