Der Dienst enthält die Flurkarte mit den spezifischen Ausprägungen der AdV sowie die Amtliche Basiskarte (ABK) Kreis Wesel jeweils in der Variante schwarz/weiß. Die Flurkarte wird aus dem Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasters abgeleitet. Sie enthält Grenzen und Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten sowie die charakteristische Topografie. Die Flurkarte wird in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 bereitgestellt. Die Amtliche Basiskarte (ABK) stellt die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskataster wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftungen und Symbole dar. Die ABK stellt die Verbindung zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Kartenwerken her und ist der Nachfolger der Deutschen Grundkarte (DGK). Die Darstellung orientiert sich an dem ALKIS-Signaturenkatalog NRW. Die ABK Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:2.500, 1:5.000 und 1:10.000 verfügbar.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit Flurstücksnachweis Rheinland-Pfalz (RP33), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP33 - Liegenschaftskarte mit Flurstücksnachweis ist ein Kombiprodukt aus RP31 und RP21 für ein Flurstück. Das Produkt RP21 - Flurstücksnachweis enthält sämtliche Flurstücksangaben sowie öffentlich-rechtliche Festsetzungen einschließlich Bodenschätzung, Bewertung und Hinweise zum Flurstück. Das Produkt RP31 - Liegenschaftskarte zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).
Im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt. Es enthält die Daten der ehemals getrennten Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und des Grenznachweises. ALKIS® beinhaltet ein bundeseinheitliches, objektbasiertes Datenmodell indem die raumbezogenen (Karten-) und nicht raumbezogenen (Buch-) Daten systematisch verbunden und redundanzfrei gepflegt werden. Die Datenhaltung erfolgt mit Metadaten und Historienführung. Dem Nutzer steht ein bundeseinheitlich festgelegter ALKIS-Grunddatenbestand zur Verfügung. Dazu gehören: Flurstücke/Lage/Punkte, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke/Einrichtungen/sonstige Anlagen, Bodenschätzung, Gesetzliche Festlegungen/Gebietseinheiten/Kataloge, Relief, Nutzerprofile, Migration und Eigentümer Angaben. Die Daten werden über die einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) in einem Nutzerbezogenem Bestandsdatenaktualisierungsverfahren (NBA-Verfahren) abgegeben.
Die Geobasisinformationen des ALKIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).
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Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen
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Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen
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Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ausgewählten Daten: Tatsächliche Nutzung (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewässer)
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Hinweis: Seit Dezember 2o25 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält folgende Verwaltungsgrenzen: Landesgrenze, Bezirke, Stadtteile, Ortsteile, Gemarkungen und Bruttobaublöcke.
Der Dienst enthält mehrere Layer: 1. die zentralen Versorgungsbereiche. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum. 2. Baulandkataster. Gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. 3.Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen. 4.Gebiete des Zentrenmanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.