Dargestellt werden Flurstücke mit Staatswald sowie bei jedem Flurstück das zuständige Forstamt, sowie Gemeindename, Gemarkungsname,Gemarkungsnummer, Flur- und Flurstücksnummer. Staatswald ist der landeseigene Wald in NRW. Mit einer Fläche von 118.000 ha besitzt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen einen vergleichsweise kleinen landeseigenen Forstbetrieb, der nur 13% der Gesamtwaldfläche einnimmt.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne inkl. der Offenlagen, dem jeweiligen Satzungsbeschluss und dem Datum der Rechtskraft. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Dienst beinhaltet Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Diese Datenbank verzeichnet alle im Rahmen der hydrogeologischen Landesaufnahme erfassten Quellen und Quellstandorte sowie alle Quellen, die dem Geologischen Dienst NRW gemeldet worden sind. Erfasst sind Angaben über Lage, Art der Quelle, Schüttungsmengen und zum umgebenden Gestein. Die Datenbank enthält Querverweise zu chemischen Untersuchungen im Labor-Informations- und -Management-System (LIMS), zu Messstellennummern des Landesgrundwasserdienstes, zu den Quelllokationen, die in der Hydrogeologischen Karte 1:50.000 [HK50] abgebildet sind und zum Referenzdatenbestand des „Quellenkatasters: Quellen in Nordrhein-Westfalen“.
Die Spielplätze und Freiflächen in der Stadt Hamm sollen allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Einschränkungen oder Fähigkeitsstufen, einen Ort zum Spielen und Verweilen bieten. Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, und die Stadt Hamm stellt attraktive, zum Großteil barrierefreie, Plätze zur Verfügung, die gemeinsames Spiel fördern und unterstützen. Aktuell gibt es in der Stadt Hamm über 260 Spielplätze, die in drei Kategorien eingeteilt sind: A, B und C. Spielplätze vom Typ A sind für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren gedacht, wobei der Fokus auf Jugendlichen liegt. Kategorie B ist für alle bis zum Alter von 13 Jahren, wobei hier der Schwerpunkt auf Kindern liegt, die das sechste Lebensjahr abgeschlossen haben. Spielplätze vom Typ C sind für Kleinkinder konzipiert, bei denen der Fokus auf Kindern bis zum sechsten Lebensjahr liegt. Die genaue Lage und Typisierung dieser Flächen sind im Stadtplan von Hamm ersichtlich. Die Spielflächen werden geplant und instandgehalten vom Grünflächenamt. Sie werden wöchentlich kontrolliert, um die Funktionalität der Spielgeräte zu überprüfen und die Plätze zu säubern. Einmal im Monat erfolgt eine gezielte Überprüfung der Geräte auf Verschleiß, und gegebenenfalls werden Reparaturen durchgeführt. Jährlich findet die Hauptinspektion statt. Die Betreuung der Spielplätze erfolgt durch die Jugendförderung des Jugendamtes.