Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Sonderveröffentlichung beschreibt Untersuchungen zur Petrografie und Leitgeschiebeführung der Stauchmoränen des Niederrheins und deren Anbindung an die Moränen des Münsterlandes. Eine Gedenkschrift zum 125. Geburtstag von Albert Steeger. [2010. 125 S., 30 Abb., 16 Tab., 3 Bildtaf, 2 Taf. i. d. Anl.; ISBN 978-3-86029-937-1]
Untersuchungen an landeseigenen Grundwasser- Messstellen sowie weiteren Messstellen, an denen Grundwasserbeschaffenheitsuntersuchungen gemäß EG-WRRL durchgeführt werden. Die Daten werden landesweit in der zentralen Grundwasserdatenbank verwaltet. Unter die Berichtspflicht fallen die so genannten WRRL-Messstellen.
Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Anlass für diese Sonderveröffentlichung war der bereits damals außerordentlich hohe Bedarf an mineralischen Rohstoffen in Nordrhein-Westfalen. Das Werk gibt einen Überblick über Verbreitung, Ausbildung, Abbau und Verwendung nutzbarer Festgesteine in Nordrhein-Westfalen und ergänzt die erschienene Beschreibung der nutzbaren Lockergesteine (Vgl. „Nutzbare Lockergesteine in Nordrhein-Westfalen, 1978“). [1977. 65 S., 11 Abb., 1 Tab., 1 Taf.; ISBN 978-3-86029-906-7]
Das Heft Nr. 3 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ präsentiert Ergebnisse der osteoarchäologischen Untersuchungen auf dem Areal der im Laufe des späten Mittelalters aufgegebenen Siedlung Balhorn bei Paderborn. Dort stießen die Archäologen bei ihren Ausgrabungen auch auf ca. 24.000 Tierknochen. Auf Anfrage der Archäologen führte der GD NRW eine osteoarchäologische Analyse der Nutz- und Wildtiervergesellschaftung von der römischen Kaiserzeit bis ins späte Mittelalter durch. Aus der taxonomisch-numerischen Knochenanalyse konnte die Nutzung der Tiere im Laufe des benannten Zeitraumes geklärt werden. Hieraus lassen sich die damalige wirtschaftliche Bedeutung der verschiedenen Haustierrassen und die ökonomischen Strategien ihrer Besitzer (Schlachten, Essen, Zucht) ablesen. [2017. 36 S., 74 Abb., ISSN 2510-1331]
Das Heft Nr. 1 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ befasst sich mit palynologischen Untersuchungen an einem Bohrprofil im Nordosten von NRW. Die Schichten der tiefen Unterkreide (Berriasium) sind in Nordwestdeutschland in einem speziellen brackischen Milieu entstanden und reich an organischer Substanz (Wealden-Fazies). Sie sind dadurch potenzielle Muttergesteine von Kohlenwasserstoffen. Die Kernbohrung 1/08 Husen des GD NRW erschloss eine 88 m mächtige Abfolge dieser Sedimente. Sie wurden palyno- und mikrofaziell sowie geochemisch untersucht, um ihre Ablagerungsbedingungen zu rekonstruieren und eine Einschätzung des Kohlenwasserstoffpotenzials zu liefern. Die Ergebnisse lassen eine Deutung der damaligen Ökologie zu und erlauben die Rekonstruktion von Meeresspiegelschwankungen. Ferner bietet sich die Möglichkeit, einen Florenwechsel im Jura/Kreide-Grenzbereich zu studieren. [2016. 26 S., 8 Abb., 4 Anl. im Anh., ISSN 2510-1331]
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Anlass für diese Sonderveröffentlichung war der bereits damals große Bedarf an mineralischen Rohstoffen in Nordrhein-Westfalen. Unter diesen Rohstoffen nehmen Steine und Erden, insbesondere die nutzbaren Lockergesteine, einen bedeutenden Platz ein. Das Werk gibt einen Überblick über Verbreitung, Ausbildung, Abbau und Verwendung nutzbarer Lockergesteine in Nordrhein-Westfalen und ergänzt die Beschreibung der nutzbaren Festgesteine (Vgl. „Nutzbare Festgesteine in Nordrhein-Westfalen, 1977“). [1978. 96 S., 11 Abb., 1 Tab., 1 Taf. in der Anl.; ISBN 978-3-86029-908-1]