Das Informationssystem umfasst qualitative und quantitative Angaben über Lagerstätten und Vorkommen nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. Regionalplanerisch festgelegte Siedlungsflächen sind ausgespart. Das Informationssystem wurde in der Vergangenheit auch unter dem Namen „Karte oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen“ geführt. Verfügbare Kartenthemen: Verbreitung von 24 Rohstoffarten; Überlagerung oberflächennaher Rohstoffe; Vorkommen in ihrer gesamten geologischen Verbreitung; wirtschaftlich bedeutsame Lagerstättenflächen; Differenzierung nach Mächtigkeit (Kies und Sand); punktuelle Angaben (u. a. Mächtigkeit); Angaben zu möglichen Verwendungszwecken der Rohstoffe. Dieser Datenbestand wird nicht weiter gepflegt und ist daher nur auf Anfrage erhältlich.
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.
Feldblöcke, die aufgrund ihres Winderosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Erdwärme oder Geothermie ist die gesamte unterhalb der festen Erdoberfläche in Form von Wärme gespeicherte Energie. Pro 100 m Tiefe steigt die Temperatur um etwa 3°C. Bereits die niedrigen Temperaturen in den oberen Erdschichten (10-12°C) lassen sich zur Beheizung von Gebäuden aller Art nutzen. Das Informationssystem Geothermie [IS GT] beschreibt das geothermische Potential hinsichtlich Nutzungsmöglichkeiten für oberflächennahe, mitteltiefe und tiefe Geothermie. Die oberflächennahe Geothermie betrachtet die Wärmeleitfähigkeit der Gesteine für Erdwärmesonden bis in 100 Meter Tiefe sowie die geothermische Ergiebigkeit für Erdwärmekollektoren. Hinsichtlich mitteltiefer Geothermie werden Informationen zur Planung von geothermischen Anlagen bis in 1.000 Meter Tiefe, derzeit für das Rheinland sowie den Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges, vorgehalten. Für die Planung von tiefen geothermischen Anlagen (Dubletten) bis in mehr als 5.000 Meter Tiefe werden geologische Informationen über die als Zielhorizonte in Frage kommenden Kalksteinschichten zur Verfügung gestellt. Das Informationssystem liefert damit wertvolle Eckdaten bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten von Erdwärme.
Der Band Nr. 21 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ befasst sich im ersten Teil mit den Themen Bodengenese und Bodensystematik. Der zweite Abschnitt umfasst die Anwendung und Auswertung in der Bodenkartierung. In einem dritten Teil geht es um Bodenphysik und Grundwasser. [1972. 452 S., 92 Abb., 64 Tab., 48 Taf.; ISBN 978-3-86029-821-3]
Alle Schläge, die mit einem echten Grünlandcode versehen sind, unabhängig davon, ob die Fünfjährigkeit erreicht ist. Dauergrünlandschläge gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.