Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex 22 bis 06 Uhr) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung.
Temporal reference of content:
since 01.01.2016 , current actuality unknown
3D-Gebäudemodell LoD2-DE Für den Datensatz Gebäudemodell LoD2-DE werden aus Punktwolken (Airborne Laserscanning oder Photogrammetrie ) vollautomatisiert standardisierte Dachformen gebildet, den Gebäuden zugeordnet und entsprechend des tatsächlichen Firstverlaufes ausgerichtet. Der Gebäudegrundriss wird grundsätzlich der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte entnommen, das Modell ist damit grundrisskonform. Die Lagegenauigkeit entspricht der des zugrunde liegenden Gebäudegrundrisses. Die Höhengenauigkeit beträgt ca. ± 1 m. Grobe Abweichungen sind in Einzelfällen bei komplexen Dachformen möglich. Gemeinsam genutzte Geometrie wird redundant geführt. Die Gebäude werden zusätzlich mit Geländeinformationen des beim Landesbetrieb vorgehaltenen Digitalen Geländemodells (DGM) verschnitten. Es erfolgt keine manuelle Nachbearbeitung der einzelnen Modelle. Die Modellierung entspricht dem AdV-Produkt- und Qualitätsstandard für 3D-Gebäudemodelle. Die Aktualität der Datengrundlage ist i.d.R. aus dem vorangegangenen Jahr, bei ALS- Punktwolken teilweise auch älter. (Beispiel: Der Download LoD2-DE 2023 basiert auf ALKIS- Grundrissen und Punktwolken aus dem Jahr 2022). Die genutzten Grundrisse sind vom Anfang des im Datensatz genannten Jahres. Der Datensatz 2026 basiert auf der ALS-Punktwolke 2022 mit Ergänzungen aus dem Bildmatching von 2024 und 2025. Das Gebäudemodell LoD2-DE wird für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs (ca. 750 km²), einschließlich der Insel Neuwerk, vorgehalten. Die Daten können als Komplettdatensatz im Format CityGML V.1.0 heruntergeladen werden. Weitere Datenformate und Ausschnitte sind unter 3d-info@gv.hamburg.de kostenpflichtig zu beziehen.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)
Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)
Dieser Web Map Service stellt die Kartenblattschnitte der Kartenreihen TK10, TK10AS, TK25, TK25AS, TK50, TK50AS und TK100, sowie Kacheln für diverse digitale Daten (DOP, DGM usw.) in 1x1km, 2x2km, 5x5km, 10x10km, 20x20km und 50x50km vom Gebiet der Länder Brandenburg und Berlin zur Verfügung. Die Kartenblattschnitte sind parallel zum geographischen Koordinatensystem (Bessel Elipsoid, sphärische Koordinaten). Die DOP-Kacheln sind parallel zum Gitternetz der UTM-Abbildung auf GRS80 Ellipsoid (ETRS89, Ebene Koordinaten).
Wo laden kühle Orte zum Verweilen ein, wenn die Temperaturen steigen? Grünflächen, schattige Plätze, Orte am Wasser oder Spielplätze mit Wasserelementen, können an Hitzetagen Erfrischung bieten und so vulnerable Gruppen wie Seniorinnen und Senioren oder Kindern helfen ihre Gesundheit zu schützen. Dieser Datensatz enthält die verschiedene Kühle Orte im Kreis Viersen, die öffentlich zugänglich sind und durch Schatten, Nähe zum Wasser oder eine frische Brise Erholung bieten. Die Layer im Dienst enthalten Datenpunkte, die im Rahmen von Mitmachaktionen erhoben sowie durch Mitarbeitende des Kreis Viersen und der kreisangehörigen Kommunen ergänzt wurden. Die Einträge werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auf Plausibilität geprüft; eine vollständige fachliche Validierung aller Inhalte kann jedoch nicht gewährleistet werden.