Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Aus dem Basis-DLM wird durch Modellgeneralisierung das DLM50.1 erzeugt, welches die Objekte in einer Inhaltsdichte enthält die vergleichbar einer Topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 ist.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 ist rechnergestützt und in neuer Kartengraphik aus dem Digitalen Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell abgeleitet. Sie liegt sowohl gedruckt (TK100), als auch im Rasterformat (DTK100) vor. Da gegenüber der TK50 die vierfache Fläche auf der gleichen Kartengröße dargestellt wird, kann ihre Lesbarkeit nur gewährleistet sein, wenn ausgewählte Elemente in vereinfachter Form wiedergegeben werden (Generalisierung). Die neue Kartengraphik zeichnet sich durch eine moderne Farbgebung aus. Insbesondere das Verkehrsnetz, die Siedlungs- und Vegetationsflächen sind in ihrer thematischen Gliederung durch ihre Farbgebung übersichtlich und schnell zu erfassen.
Der Web Map Service für das Amtliche Festpunkt-Informationssystem (AFIS) des Landes Brandenburg stellt die aktuellen amtlichen Höhen-, Lage- und Schwerefestpunkte einschließlich ihrer Punktnummern dar.
Dieser Dienst enthält die Höhendaten in einem 5, 10 und 50 Meter Abstand im Stadtgebiet Düsseldorf. Die Layer sind in unterschiedlichen Maßstabsbereichen sichtbar. Es handelt sich um Höhendaten, die zumeist eine Höhengenauigkeit von +/- 0,20m aufweisen und im März 2022 durch Befliegung ermittelt wurden. Die Genauigkeit dieser Höhen ist im allgemeinen für Vor- und Entwurfsplanungen, nicht jedoch für Genehmigungs- und Ausführungsplanungen im Sinne der HOAI geeignet. Insbesondere für Baugenehmigungsverfahren nach BauO NRW und BauPrüfVO NRW in der jeweils gültigen Fassung sind diese Höhenangaben ungeeignet. Durch seit der Messung ausgeführte bauliche Maßnahmen können diese Höhendaten gebietsweise nicht mehr aktuell sein. Für die Richtigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Landschaftsplan stellt die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dar. Mit dem Plan sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Eiszeit war ein relativ kurzer, jedoch für die Landschaft, Vegetation und Tierwelt des behandelten Raumes entscheidender Abschnitt der jüngeren Erdgeschichte. Während der Saale-Kaltzeit drangen die Gletscher des skandinavischen Inlandeises in die Westfälische Bucht vor und führten dort zu Verhältnissen, wie sie heute nur noch in den Polarregionen der nördlichen und südlichen Halbkugel anzutreffen sind. Die Sonderveröffentlichung wendet sich sowohl an das wissenschaftlich, als auch natur- und heimatkundlich interessierte Publikum. Die Kapitel sind thematisch eigenständige Beiträge verschiedener Verfasser, besitzen jedoch zahlreiche objektbezogene Berührungspunkte und sind entsprechend aufeinander abgestimmt. [1993. 143 S., 49 Abb., 24 Tab., 2 Taf., 2 Karten; ISBN 978-3-86029-924-1]
Der Karten-Layer Naturräumliche Haupteinheit kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen Deutschlands, keine Rolle.
Der Band Nr. 36 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ schließt den 1983 in dieser Reihe veröffentlichten Band 31 „Die fossilen Floren im Namur des Ruhrkarbons“ über die Pflanzenwelt des bergbaulich erschlossenen Karbons in Nordwestdeutschland ab. Es werden darin nicht nur taxonomische und phylogenetische Zusammenhänge aufgezeigt, sondern darüber hinaus die Floren in das karbonzeitliche Ökosystem eingeordnet. Ergänzt wird das umfangreiche Werk durch einen Tafelband. [1991. Textband: 434 S., 232 Abb., 29 Tab.; Tafelband: 451 S., 220 Taf.]