Der ATOM Feed Downloadservice für Wuppertaler Kommunalwahlbezirke stellt einen Datensatz zum Download bereit, der Polygone der 33 Wuppertaler Kommunalwahlbezirke umfasst. Diese werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Kommunalwahlbezirke aus den Stimmbezirken aggregiert, wobei sie gleichzeitig eine echte Unterteilung der Stadtbezirke bilden (keine stadtbezirksübergreifenden Kommunalwahlbezirke). Die Kommunalwahlbezirke Wuppertal sind langfristig konstant. Änderungen werden durch den Wahlausschuss der Stadt Wuppertal nur dann vorgenommen, wenn Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder verfassungsgerichtliche Vorgaben dies erforderlich machen. Letztmalig geschah dies am 16.01.2025 für die Kommunalwahlen am 14. September 2025. Zukünftige Veränderungen der Wuppertaler Kommunalwahlbezirke sind nicht vorhersehbar. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für Wuppertaler Stimmbezirke stellt einen Datensatz zum Download bereit, der Polygone der 221 Wuppertaler Stimmbezirke umfasst. Diese werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Stimmbezirke flächenhaft aus Baublöcken und Baublockteilflächen aggregiert, wobei sie gleichzeitig eine echte Unterteilung der Kommunalwahlbezirke bilden. Die Wuppertaler Stimmbezirke sind langfristig konstant. Änderungen werden durch den Bürgermeister nur dann vorgenommen, wenn Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder verfassungsgerichtliche Vorgaben dies erforderlich machen. Letztmalig geschah dies am 16.01.2025 für die Kommunalwahlen am 14. September 2025. Zukünftige Veränderungen der Wuppertaler Stimmbezirke sind nicht vorhersehbar. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Das Informationssystem gibt einen stark generalisierten Überblick über die Verteilung der Rohstoffvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Das Kartenwerk zeigt energetische (Braun- und Steinkohle, Erd- und Grubengas) und nicht-energetische Rohstoffvorkommen (Locker- und Festgesteine, Steinsalz) sowie die Bezirke der Erz- und Industrieminerale in NRW.
Download des NRW-Datenbestands historischer Gebäudereferenzen als Atom-Feed. Die Daten werden ab dem Jahr 2016 bereitgestellt und weisen den Aktualitätsstand des 01.01. des jeweiligen Jahres auf. Bis 2022 wird das Referenzsystem EPSG: 4647 verwendet, ab 2023 EPSG: 25832.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Gebäudereferenzen definieren die genaue Position einer georeferenzierten Lagebezeichnung (Adresse) eines Gebäudeobjektes im Liegenschaftskataster. Im Vergleich zu den Hauskoordinaten ist die postalische Adresse nicht enthalten. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Datensatz stellt alle im Quellenkataster Nordrhein-Westfalen erfassten Quellenstandorte und deren Probeentnahmestellen auf Basis der Gewässerstationierungskarte (GSK3C) des Landes dar. Er gibt Auskunft über den Datenhalter des dargestellten punktförmigen Objektes und weist die Referenzquellen über ein Statusattribut aus. Quellen, die von GeoBasis NRW - also von der Landesvermessung - stammen, sind grundsätzlich Referenzquellen. Alle in einem 10-Meter-Radius um die Referenzquelle erfassten Objekte wurden unter einer „QuellenNRW_ID“ zusammengeführt.
Dieser Downloaddienst stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen bereit. Enthalten sind (nach Alter differenziert) die Rohstoffgruppen Karbonatgestein, Sandstein, Tonstein und Vulkanit.
Die Sonderveröffentlichung beschreibt 25 ausgewählte Geotope in Nordrhein-Westfalen, die die Vielfältigkeit des geologischen Untergrundes demonstrieren und die Prozesse der erdgeschichtlichen Entwicklung veranschaulichen. Erläutert werden außerdem die Bedeutung von Geotopen und die essenzielle Aufgabe des Geotopschutzes. [2008. 3. überarbeitete Auflage, 44 S., zahlr. Abb.; ISBN 978-3-86029-972-2]
Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.