Die Gewerbegebiete werden durch ihre Umringe dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Die Daten liegen in einer Datenbank vor und werden aus dieser direkt in einem frei zugänglichen GIS-System (Link siehe Seite "Vertrieb") visualisert.
Die Integrationskarte soll Menschen mit Zuwanderungsgeschichte das Ankommen erleichtern. Auf der Karte sind wichtige Anlaufstellen hinterlegt, die ganz individuell je nach Ort oder Themengebiet abgefragt bzw. aufgerufen werden können. Dazu gehören beispielsweise neben Behörden und Bildungseinrichtungen auch die Ankommens-Treffpunkte in den Städten und Gemeinden des Kreises, wichtige Ehrenamtsorganisationen, Beratungsinstitutionen der Migrationsfachdienste oder aber Büchereien und Träger und Anbieter von Sprachkursen.
Über das 3D Modell des Kreises Herford kann man Gebäude in der dritten Dimension betrachten und erhält einen Eindruck über die Geländeform. Darüber hinaus ist, durch eine Kooperation in Ostwestfalen Lippe, auch ein Rundflug über die komplette Region OWL möglich.
In der Vergangenheit haben verschiedene Ereignisse gezeigt, dass es jederzeit und überall zu Not- oder Gefahrensituationen kommen kann. Um so wichtiger ist es, gut darauf vorbereitet zu sein und zu wissen, wo man im Notfall Hilfe findet, auch wenn beispielsweise die Kommunikationswege zusammengebrochen sind. Die Städte und Gemeinden haben gemeinsam mit dem Kreis Herford als Teil eines Konzeptes für Katastrophen- und Kriesenvorsorge die sogenannten NOTFALLpunkte eingerichtet.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Diese Anwendung enthält die Bushaltestellen und Bahnhöfe des Kreises Herford. Die Daten wurden von OWL Verkehr bereitgestellt und von den einzelnen Gemeinden mit weiteren Attributen ergänzt. Als Hintergrundkarte dient die OpenStreetMap in Kombination mit der Abbildung der wichtigsten Buslinien im Kreisgebiet. Über einen Klick auf das Haltestellen-Symbol erhält man weitere Informationen, wie u.a. den aktuellen Fahrplan mit Echtzeit-Angaben.
Ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator) ist ein lebensrettendes Gerät, das bei einem plötzlichen Herzstillstand eingesetzt wird. Es ist einfach in der Handhabung und kann auch von Laien verwendet werden. Der AED erkennt automatisch lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen und kann, falls nötig, einen elektrischen Schock abgeben, um das Herz wieder in den richtigen Rhythmus zu bringen. Die Anwendung zeigt alle bekannten AEDs im Kreisgebiet. Die Darstellung erfolgt je nach Verfügbarkeit: öffentlicher Zugang - 24/7, eingeschränkter Zugang mit fester Uhrzeit, eingeschränkter Zugang nur unter sehr bestimmten Bedingungen.
Diese Karte zeigt die Behördenstandorte im Kreis Herford. Darunter zählen Rathäuser, Polizeiwachen, Feuerwachen, die Kreisverwaltung und weitere behördliche Einrichtungen.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.