Dieser Datensatz enthält die landwirtschaftlichen Flächen, welche sich im Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Datensatz ist durch die Verschneidung zweier Datenauszüge aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) entstanden. Ein Auszug enthielt dabei alle Flurstücke im Eigentum der Stadt Köln, der andere alle Objekte der Art „AX_Landwirtschaft“ (Stand der Daten jeweils 17.01.2023). In ALKIS ist AX_Landwirtschaft (Kennung 43001) eine Objektart der Objektartengruppe 'Vegetation' (Kennung 43000), welche dem Objektartenbereich 'Tatsächliche Nutzung' zugeordnet ist. Für weitere Informationen zu ALKIS und den Aufbau des Objektartenkatalogs siehe: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/alkis/index.html (Zugriff: 17.04.2023). Nach Verschneidung der Geometrien wurden aneinander angrenzende Flächen mit identischen Vegetationsmerkmalen zu jeweils einem Objekt vereinigt. Zusätzlich wurde der Flächeninhalt der einzelnen so neu entstandenen Objekte ermittelt und als Attribut zu den Geometrien hinzugefügt. Die Vegetationsmerkmale gemäß ALKIS-Datenauszug (s.o.) sind in den beiden Attributspalten „Wert“ und „Bezeichner“ verzeichnet. „Wert“ ist ein vierstelliger Wert, der jeweils den in der Spalte „Bezeichner“ angegebenen Kategorien (Vegetationsmerkmale) zugeordnet ist. Definitionen sowie weitere Informationen hierzu sind im ALKIS-Objektartenkatalog NRW 7.1 (ALKIS-OK NRW 7.1, Stand 12.10.2021) zu finden (Dokument abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=35606; Zugriff 17.04.2023). Erläuterungen zur den einzelnen Attributen (Spalten): Wert = vierstelliger Wert gemäß ALKIS Bezeichner = Sachkategorie / Begriff zum jeweiligen Eintrag in der Spalte „Wert“, gemäß ALKIS, Definitionen siehe ALKIS-OK. Flaeche = Flächeninhalt des jeweiligen Objektes in Quadratmeter, gerundet auf volle Quadratmeter.
Bei der Starkregenkarte T=100a im Bereich von Rees, handelt es sich um Simulationsergebnisse, in denen ein außergewöhnliches Starkregenereignis nach Euler Typ II aufzeigt wird, welches statistisch gesehen nur alle 100 Jahre auftritt. Von Starkregen spricht man wenn, innerhalb kürzester Zeit, große Niederschlagsmengen fallen. Zudem kann langanhaltender Dauerregen, ebenfalls als Starkregen definiert werden.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedin-gungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausge-schlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verlet-zung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Amtliche Basiskarte "ABK" ist eine aus der Liegenschaftskarte abgeleitete topografische Karte im Maßstab 1:5.000. Ausgabe in Farbe, Graustufe oder Schwarz/Weiß.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedin-gungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausge-schlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verlet-zung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Dienst stellt die Kreisgrenzen, die Gemeindegrenzen und Gemeindenamen, die Gemarkungsgrenzen und Gemarkungsnamen mit Gemarkungsnummern und die Flurgrenzen mit Flurnummern dar. Grundlage sind Daten (Sekundärbestand) des Automatisierten Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS).