Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Landschaftsmodelle beschreiben die topographischen Objekte der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Jedes Objekt besitzt deutschlandweit eine eindeutige Identifikationsnummer (Identifikator). Die räumliche Lage der topographischen Objekte wird maßstabs- und abbildungsunabhängig im amtlichen Lagebezugssystem angegeben. Bei diesem Dienst werden die Daten NAS-konform bereitgestellt. Die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) ist eine Datenschnittstelle zum Austausch von Geoinformationen, die im Rahmen der Modellierung der Geoinformationssysteme AFIS, ALKIS und ATKIS durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) definiert wurde. Es handelt sich um ein XML-basiertes Dateiformat.
Die Aktualisierung der Geobasisdaten des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (ATKIS-Basis-DLM) kann mit der Nutzerbezogenen Bestandsdatenaktualisierung (NBA-Verfahren) erfolgen. Der Nutzer kann bei dieser Art der ATKIS-Datenbereitstellung u.a. den Aktualisierungsrhythmus, den räumlichen und inhaltlichen Umfang der Datenlieferung für seine Anforderungen maßgeschneidert bestimmen. Für die Verarbeitung von NBA-Daten (Erst- und Folgedaten) wird eine spezielle Software bzw. Datenbank vorausgesetzt. Die Modellierung der ATKIS-Daten erfolgt nach den Vorschriften der GeoInfoDok in der Version 7.1.2 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die drei bisherigen Übersichtskarten 1.250.000 (Übersichtskarte, Straßenkarte und Kreisübersichtskarte) werden in der neuen "Übersichtskarte Schleswig-Holstein" zusammengefasst. Diese Karte bildet das gesamte Landesgebiet ab und liegt im Maßstab 1:250.000 vor. Der Karteninhalt besteht aus farblich hervorgehobenem Verkehrsnetz (inklusive Benennung der klassifizierten Straßen und der Autobahnanschlussstellen), Darstellung der Siedlungen, des Gewässernetzes und der Waldflächen, der Staats-, Landes- und Kreisgrenzen, farbliche Kennzeichnung der Kreisverwaltungssitze beziehungsweise der kreisfreien Städte, Naturparks und Nationalpark Wattenmeer, Universale Transversale Mercatorprojektion (UTM-Gitter). Zusätzlich werden Innenstadtpläne von Kiel, Lübeck und Flensburg dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a). Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Der WMS-Dienst setzt sich zusammen aus verschiedenen naturschutzfachlichen Grundlagendaten (schutzwürdige Biotope, geschützte Biotope nach §62 LG, Biotoptypen sowie Fundorte Tiere und Pflanzen), die im Rahmen der Biotopkartierung bzw. der Fundortkartierung erhoben werden, in denen diese Arten vorkommen. Der WMS-Dienst Planungsrelevante Arten steht nur im Landesverwaltungsnetz NRW zur Verfügung!
Die topographischen Karten präsentieren die Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme, welche in den Digitalen Landschaftsmodellen (für die Grundrissinformationen) und den Digitalen Geländemodellen (für die Geländeoberfläche) geführt werden, digital (Rasterdaten und Webdienste) und analog (Druck und Plot). Die topographische Karte 1:10 000 (TK10) ist das topographische Basiskartenwerk für Mecklenburg-Vorpommern. Die Visualisierung der Daten des Basis-Landschaftsmodelles und des Digitalen Geländemodells höchster Auflösung erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Signaturenkatalogs. Die topographischen Kartenwerke 1:25 000 bis 1:100 000 Mecklenburg-Vorpommerns entsprechen hinsichtlich der Visualisierung, des Blattschnittes, der geodätischen Grundlage sowie des äußeren Layouts einschließlich Kartenrahmen- und Kartenrandausstattung den im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) herausgegebenen Signaturenkataloge für die Bearbeitung der topographischen Karten. Die topographischen Kartenwerke 1:50 000 und 1:100 000 werden auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung als zivil-militärische Kartenwerke herausgegeben.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.