Die ATKIS - Verwaltungsgrenzen beinhalten die Verwaltungsgrenzen (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeindeteile, Ortsteile) für Bremen und Bremerhaven sowie die Landesgrenze des Landes Bremen. Sie werden aus dem ATKIS - Basis-DLM abgeleitet.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Verwaltungsgrenzen (Staatsgrenzen, Landesgrenzen, Kreisgrenzen, Grenzen einer Verwaltungsgemeinschaft, Gemeindegrenzen) sowie zu den jeweiligen Verwaltungseinheiten im Freistaat Sachsen.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Bevölkerungsfortschreibung Basis Zensus 2011, Altersjahre (unter 1 bis 90 Jahre und mehr), Nationalität (Deutsche/Ausländer), Geschlecht (männlich/weiblich) je Stichtag und Gemeinde
Projektdatenbank, in der alle Haldenstandorte dargestellt sind, die sich aktuell oder zukünftig im Eigentum des RVR befinden. Jeder Haldenstandort wird als eigene Geometrie dargestellt. In Abhängigkeit des gewählten Datensatzes wird jeder Haldenstandort entweder als Punktgeometrie oder als
Die Geodaten und sämtliche hinterlegten Informationen, einschließlich der verlinkten Daten auf Netzlaufwerken, sind ausschließlich für den RVR-internen Dienstgebrauch bestimmt und dürfen nicht gewerblich und ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt werden.
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Die Flurgrenzen der Amtlichen Liegenschaftskarte des Kreis Mettmann. In den Sachinformationen sind die Erfassungsmaßstäbe der einzelnen Insel- und Rahmenkarten, sowie die DGK5-Blattnummern zu finden.
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche Schulen, unterteilt nach den Kategorien Grundschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufskollege und sonstige Schulen.
Dieser Datensatz enthält die Kreisgrenzen für die Gemeinden der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie die Stadt Krefeld. Diese Kreisgrenzen werden wöchentlich (Samstags) aus den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt.