Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
Dargestellt werden Flurstücke mit Staatswald sowie bei jedem Flurstück das zuständige Forstamt, sowie Gemeindename, Gemarkungsname,Gemarkungsnummer, Flur- und Flurstücksnummer. Staatswald ist der landeseigene Wald in NRW. Mit einer Fläche von 118.000 ha besitzt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen einen vergleichsweise kleinen landeseigenen Forstbetrieb, der nur 13% der Gesamtwaldfläche einnimmt.
Dargestellt sind die forstlichen Einrichtungen des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, wie Regionalforstämter, Waldschulen/Waldheime, Waldinformationszentren, Bildungszentren, Nationalpark-Tore, Zentrale (mit Außenstellen), Obere Jagdbehörde, Forstgenbank.
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