Diese OGC API - Features (OAF) BRW fasst aktuelle sowie historische Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2010 des Landes Brandenburg zusammen. Er beinhaltet Bodenrichtwerte zu den jährlichen Stichtagen 01.01.2010 bis 01.01.2012 (3 Jahre) und vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2020 (9 Jahre). Ab dem Jahr 2022 gilt wieder der Stichtag 01.01.JJJJ für die Bodenrichtwertdaten. Die Beschlussfassung der Bodenrichtwerte erfolgte auf stichtagsbezogenen Basiskarten nebst Verwaltungsgrenzen (eine Übersicht über die Zuordnung der Basiskarten ist unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/grundstuecksmarkt/bodenrichtwerte/~mais2redc78693de zu finden). Die Belegung der Elemente entsprechen dem aktuell gültigen BORIS-Objektartenkatalog BRM 3.0.1 in der Beschlussfassung vom 13.02.2024. Die API ist konzipiert zur vereinfachten Nutzung in entsprechenden (Web-Entwicklungsumgebungen).
Dieser Dienst dient der Darstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin werden Informationen zum Zonentyp und zu den Werten dargestellt. Die vorliegenden Informationen werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die Erfassung erfolgt nach dem Modell BORIS.MV2.1
Dieser Dienst dient der Bereitstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin werden Informationen zum Zonentyp und zu den Werten dargestellt. Die vorliegenden Informationen werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Angeboten werden im ATOM Feed zwei Modelle: für den SHAPE - Download BORIS.MV2.1 und für den XML - Download VBORIS 2.0.1
Dieser Datensatz stellt für das INSPIRE-Thema Bodenbedeckungsvektor einen aus ALKIS abgeleiteten Datensatz zur Verfügung. Dieser Datensatz enthält nur Bodenbeckungseinheiten (LandCoverUnit).
Dieser Dienst stellt das Thema Bodenschätzung aus ALKIS umgesetzte Daten bereit. Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Die Aufgabe der Führung des Liegenschaftskatasters wurde in Mecklenburg-Vorpommern den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (uVGB) übertragen. Die Daten dieser Behörden werden im Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen tagaktuell zu einem Landesdatensatz zusammengeführt und bereitgestellt.
INSPIRE-Datensatz zum Annex2-Thema Bodenbedeckung für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ALKIS abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Digitale Orthophotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Der Datensatz umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als überlapppungsfreies und lückenloses Mosaik der an den Landesgrenzen beschnittenen DOP der Vermessungsverwaltungen der Länder. Die DOP stehen als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot-Grün-Blau), als 1-Kanal-Infrarotbild oder als 3-Kanal-Colorinfrarotbild (NIR-Rot_Grün, sog. Falschfarben) zur Verfügung.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei sowie Dritten gemäß V ZSGT gegen Gebühren zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.