Dieser Dienst enthält die Standorte aus dem Kultur und Freizeitführer im Rhein-Kreis Neuss. Das sind Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, Tennishallen, Soccer Hallen, Skateranlagen, Golfplätze, Badeseen, Radstationen, E Bike Ladestationen, Reisemobil-Stellplätze, Freizeiteinrichtungen, Hotels, Pensionen, Biergärten, Schlösser, Historische Einrichtungen, Museum, Theater, Kunstweg Mataré, Eventlocation, Tagungsmöglichkeiten. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Datensatz umfasst die beiden Landtagswahlkreise I und II der Stadt Aachen. Übersicht über den Wahlkreis Aachen I: Von der kreisfreien Stadt Aachen der Stadtbezirk Aachen-Mitte ohne die Stadtteile 31 Kaiserplatz, 32 Adalbertsteinweg, 33 Panneschopp, 34 Rothe-Erde, 35 Trierer Straße, 36 Frankenberg, 37 Forst, 41 Beverau, 42 Burtscheider-Kurgarten, 43 Burtscheider Abtei und 46 Steinebrück sowie die Stadtbezirke Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich und Aachen-Haaren. Übersicht über den Wahlkreis Aachen II: Von der kreisfreien Stadt Aachen vom Stadtbezirk Aachen-Mitte die Stadtteile 31 Kaiserplatz, 32 Adalbertsteinweg, 33 Panneschopp, 34 Rothe-Erde, 35 Trierer Straße, 36 Frankenberg, 37 Forst, 41 Beverau, 42 Burtscheider-Kurgarten, 43 Burtscheider Abtei und 46 Steinebrück sowie die Stadtbezirke Aachen-Kornelimünster/Wahlheim, Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf. Der Datensatz ist unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 verfügbar.
Dieser Datensatz enthält die Baublockseiten der Gebietsgliederungstabelle (GEGT) mit den Angaben über die bei der Stadt Dinslaken geführten statistischen Bezirksarten. Eine Baublockseite ist die kleinste statistische Einheit in der Gebietsgliederungstabelle und umfasst in der Regel einen halbseitigen Straßenabschnitt. Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche über entsprechende Attribute mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den unterschiedlichen Bezirken zusammengefügt werden können. Diese können die nachfolgenden Bezirksarten sein, Stadtteil, Wohnplatz, statistischer Bezirk, Siedlungsbezirk, Landtagswahlbezirk, Kreiswahlbezirk, Ratswahlbezirk, Stimmbezirk, Stimmbezirk Vorschlag, Sicherung Stimmbezirk, Bürgerentscheid, Integrationswahlbezirk, Kindergartenbezirk, Schiedsamtsbezirk, Zählbezirk, Sozialamtsbezirk.
Ausprobieren, spielen, lernen und entspannen – ihr wollt die Natur aus nächster Nähe kennenlernen? Dann seid ihr hier genau richtig! Egal ob als Familie, Kindergartengruppe, Grundschulklasse oder auf einem Kindergeburtstag – bei unseren Spürnasenführungen ist für jeden etwas dabei. Ganz nebenbei lernt ihr viel Wissenswertes über die Tiere und Pflanzen, die dort leben. Unsere „Spürnasen-Scouts“ begleiten euch. Sie bringen alles mit, was für die Führung benötigt wird. Organisiert noch ein gesundes Picknick dazu, packt eine Portion Neugier mit ein – und los geht’s! Das Konzept der Spürnasen wurde 2025 grundlegend überarbeitet und neben den bekannten Standorten in Randringhausen und im Stuckenberg gibt es jetzt zwei neue Routen im Wiehengebirge in Rödinghausen und im naturnahen Kurpark in Vlotho.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Wo ist der nächste Kindergarten? Welche Einrichtung ist gleichzeitig auch ein Familienzentrum? Und wer ist der Träger der Kita? Ab sofort finden Eltern und Erziehungsberechtigte Antworten auf diese Fragen im interaktiven Kita-Atlas des Ennepe-Ruhr-kreises. Ein Online-Angebot, das einen ersten Überblick über alle 195 Kitas im Kreis liefert. Für den Schulbereich startete bereits im letzten Jahr erfolgreich der Schul-Atlas. „Als wir im vergangenen August mit dem Schul-Atlas gestartet sind, waren wir von der großen positiven Resonanz begeistert. Bis heute wird er vielfach genutzt. Grund genug, auch für die Kindertagesstätten im Kreis ein ähnliches Orientierungs- und Informationsangebot zu schaffen“, so Emanuel Hartkopf, von der Abteilung Bildung und Integration. Mit dem Bildungsmonitoring der Kreisverwaltung liefert er die Datengrundlage, aktualisiert sie regelmäßig und befindet sich im Austausch mit den Jugendämtern der Städte. Landesweit gebe es nur wenige Beispiele von Kreisen und kreisfreien Städten mit vergleichbaren Plattformen für die Kita- und Bildungssuche.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Der Hauptdeich zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld (östlicher Jadebusen […]) weist einen erheblichen Unterbestick auf und soll daher in den nächsten Jahren vorrangig erhöht und verstärkt werden. […] Für diese Deichverstärkung zusätzlich Klei benötigt. Dieser soll, falls im Binnenland ausreichende Kleimengen nicht zur Verfügung stehen, zu einem Teil, wie bei früheren Deichbaumaßnahmen auch, aus dem Deichvorland entnommen werden. Mit der Kleigewinnung in Salzwiesen würden Bereiche in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihrer Einigartigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere aus Naturschutzsicht zunächst generell als wertvoll einzustufen sind. […] Um für den anstehenden Entscheidungsprozess Hilfen für eine sachliche Diskussion geben zu können wurde das Niedersächsische Landesamt für Ökologie – Forschungsstelle Küste 1990 vom II. Oldenburgischen Deichband beauftragt, evtl. für Kleigewinnung in Frage kommende Flächen im Deichvorland des östlichen Jadebusen zu untersuchen. […] In Absprache mit dem Planungsbehörden und dem II. Oldenburgischen Deichband wurden daraufhin 1994 in bereits 1990/91 untersuchten sowie einem zusätzlichen Suchraum weitere Arbeiten durchgeführt. Wobei Vegetation, epigäische Wirbellose sowie Avifauna erfasst wurden. Die Ergebnisse dieser neueren sowie der bereits 1990/91 durchgeführten Untersuchungen werden in dieser Arbeit zusammenfassend dargestellt. […]
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Mehr als 90 % der Landesfläche werden von den vorliegenden acht nordrhein-westfälischen Blättern dieses Kartenwerks abgedeckt. Auf jedem Kartenblatt sind auf einer Fläche von ca. 8.000 Quadratkilometern die nach Alter und Zusammensetzung unterscheidbaren Gesteinsfolgen maßstabsangepasst dargestellt und in einer Legende beschrieben. Überlagerungen von jüngeren über älteren Gesteinen werden teilweise berücksichtigt. Auch der Gebirgsbau mit seinen tektonischen Elementen ist so detailliert wie möglich auf der Karte wiedergegeben. In Kombination mit dem vertikalen Tiefenschnitt wird die Mächtigkeit der Schichten im Untergrund und die Geometrie von Falten und Störungen anschaulich gemacht. Bearbeitungsgrundlage war vor allem die Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 unter Berücksichtigung aktueller Kartierergebnisse. Die GÜK 200 gibt einen guten Überblick über die großregionale Verbreitung der unterschiedlichen Gesteinsschichten. Das Kartenwerk wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hannover, in Zusammenarbeit mit den Geologischen Diensten der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Die nordrhein-westfälischen Blätter können gefaltet beim Geologischen Dienst NRW bestellt werden. Wiederverkäufer wenden sich bitte an das GeoCenter, Stuttgart, welches alle herausgegebenen Kartenblätter vertreibt. Noch lieferbare Blätter: CC 3902 Lingen; CC 3910 Bielefeld; CC 3918 Hannover; CC 4710 Münster; CC 5510 Siegen. Digitale Daten zu diesem Kartenwerk können über das BGR Geoportal bezogen werden. Die GÜK 200 wurde abgelöst durch das blattschnittfreie digitale Kartenwerk „Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:250.000“ (GÜK 250).