Die Sonderveröffentlichung stellt einen übersichtlichen Leitfaden, der den neuesten wissenschaftlichen Stand zur Geologie des Ruhrgebiets erstmalig bündelt, zur Verfügung. Die Erläuterungen liefern eine zusammenfassende Beschreibung der kartierten geologischen Einheiten, ihre Raumlage sowie eine Übersicht über die Projektergebnisse der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL) im Ruhrgebiet im Bearbeitungsmaßstab 1:50.000. Zahlreiche Abbildungen, wie stratigraphische Tabellen, tektonische Karten und Fotos, veranschaulichen die geologischen Gegebenheiten im Projektgebiet. Neu sind die Verbreitungskarten für jede Kartiereinheit. Gleichzeitig schließt das Werk Lücken in Bereichen, für die bislang keine moderne geologische Beschreibung vorlag. [2020. 176 S., 86 Abb.; ISBN 978-3-86029-939-5]
Der Datensatz besteht aus den digitalisierten Anlagen-Tafeln aus den Veröffentlichungen „Tiefentektonik des Ruhrkarbons" und „Tiefentektonik westdeutscher Steinkohlenlagerstätten". Die Daten liegen als Vektor-Datensatz vor. Verfügbare Kartenthemen: Karbonoberfläche und Tektonik, Karbon gesamt (linksrheinisch, Inde Revier, Wurm Revier, Erkelenzer Revier), Emscher und Essener Hauptmulde, Dorstener Hauptsattel, Lippe Hauptmulde, Wittener Hauptmulde, Ibbenbürener Karbonscholle und Werra Salz.
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.
Das Onlineportal "Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen" (GDU-Bürgerversion) informiert über geologisch oder bergbaulich bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 Kilometer großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und beinhaltet dementsprechend lediglich die geogen bedingten Gefährdungspotenziale.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) veröffentlicht im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Planungskarte Wind (www.planungwind.nrw.de). Hier werden der aktuelle Ausbaustand der Windenergie in NRW sowie die Ergebnisse der Flächenanalyse Windenergie 2023 veröffentlicht. Zahlreiche Planungskarten zu Siedlung, Artenschutz, Natur und Landschaft, Gewässer, Infrastruktur, Verkehr und Wald grenzen über das Ausschlussverfahren die Flächensuche für den weiteren Ausbau der Windenergie ein. Über die Windhöffigkeiten lässt sich ein Ertragspotenzial für geplante Windenergieanlagen abschätzen. In der hier zum download zur Verfügung gestellten gdb und der mxd sind alle Layer der Planungskarte Wind enthalten, für die eine Freigabe zur Datenweitergabe vorliegt. Die Potenzialflächen der Flächenanalyse Windenergie NRW (LANUK 2023) finden Sie hier: https://open.nrw/dataset/2350e4dd-8455-4498-b8dd-5581a335d539.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
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Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen das Gewässernetz (hier: Netzwerk) in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 31.03.2026
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Ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) beschreibt die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte, wie z.B. bauliche Anlagen und Vegetation, als regelmäßig verteilte, georeferenzierte Höhenpunkte zum Aufnahmezeitpunkt der Luftbilder eines photogrammetrischen Bildflugs. Die Ableitung der bildbasierten Oberflächenmodelle erfolgt durch Bildkorrelation (i.d.R. Dense-Image-Matching) aus orientierten digitalen Luftbildern (DLB). Für jeden bDOM-Rasterpunkt erfolgt eine Zuordnung mit zusätzlichen Attributen, wie z.B. Farbwerten (RGBI). Die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, stellt das Produkt bDOM50 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für Nordrhein-Westfalen flächendeckend zur Verfügung und führt dieses im 2-Jahres-Turnus fort. Als Datenformat wird der OGC Standard LAS in der Version 1.2 im Point Data Record Format 1 (PDRF 1) verwendet. Die Bereitstellung der Daten über das Downloadportal erfolgt im komprimierten LAS-Format (LAZ).
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