In der Entwicklungszielekarte des Landschaftsplans Halle-Steinhagen werden Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gemeindegebiet Steinhagen und Teile der Stadt Halle (südlich der B 68). Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Entwicklungszielen verlinkt.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Dienst enthält die aktuellen Wahlstandorte / Wahllokale, die Kommunal- und Stimmwahlbezirke sowie die Bundes- und Landtagswahlkreise im Stadtgebiet Düsseldorf.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dieser Dienst enthält die in Düsseldorf festgesetzten Wasserschutzgebiete. Sie dienen als Schutzzone für die Trinkwassergewinnung. Je nach Wasserschutzzone gelten bestimmte Nutzungs- und Handlungseinschränkungen, die in entsprechenden Verordnungstexten geregelt sind.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 500m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Temporal reference of content:
since 01.01.1987 , current actuality unknown
Die Bundeswaldinventur stellt eine forstliche Großrauminventur auf Stichprobenbasis dar. Sie soll einen Gesamtüberblick über die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten liefern. Die erste Bundeswaldinventur wurde zum Stichtag 1.10.1987 durchgeführt. Eine Wiederholung der Inventur ist vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2002 (Stichtag 1.10.2002) geplant. Die zweite Inventur wird an den gleichen Aufnahmetrakten (150x150 m) in einem Mindestraster von 4x4 km stattfinden. So werden erste statistisch abgesicherte Veränderungsdaten gewonnen. Die Aufnahmen erfolgen auf Kreisflächen an den Eckpunkten der Trakte. Erhoben werden u. a.: Betriebsart, Eigentumsart, Bestandesstruktur; Baumarten, Alter, Baumdurchmesser, Baumhöhe (Auswahl), Geländeform, Schäden, Waldränder und Totholz. Die erhobenen Daten werden dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt.
Temporal reference of content:
since 01.01.1987 , current actuality unknown
Zum Arbeitsgebiet "Grundlagen der Forstgenetik" zählen die folgenden Sachgebiete: - Erhaltung des Genpotentials heimischer Baum- und Straucharten - Evaluierung von Generhaltungsbeständen und -objekten - In situ-Maßnahmen - Samenplantagen zur Generhaltung - Aufbereitung von Forstgenbankdaten Die Arbeit der Forstgenbank richtet sich besonders auf die Erfassung, Bewertung und Erhaltung der genetischen Vielfalt der Baum- und Straucharten. Erster Schritt ist die Auswahl und Bewertung erhaltungswürdiger Bestände und Vorkommen durch speziell ausgeführte Inventuren aufgrund von Hinweisen aus den jeweiligen Forstverwaltungen. In situ-Maßnahmen (z.B. Verjüngung des Waldbestandes) können parallel zur Sicherung der Ressourcen durch Ernte erfolgen. Die Saatguternte einschließlich der Saatgutaufbereitung sowie die Gewinnung von Stecklingen bzw. Pfropfreisern ist Vorraussetzung für alle weiteren Arbeiten. Das aufbereitete Saatgut wird entweder eingelagert oder für die Aussaat vorbereitet. Da das Saatgut vieler Arten nur begrenzt lagerfähig ist, wird die Saatguteinlagerung durch die Begründung von Ersatzbeständen ergänzt. Besonders bedrohte Vorkommen oder bereits selten gewordene Arten werden zusätzlich in Samenplantagen gesichert, in denen unter genetischen Gesichtspunkten ausgewählte Individuen regional abgegrenzter Vorkommen zusammengefaßt werden, so daß Saatgut erzeugt wird, dessen genetische Information zu der Region passt, in der es verwendet werden soll. Die Aufgaben und Maßnahmen der Forstgenbank werden alle 2 Jahre (in Zukunft alle 3-4 Jahre) in einem Tätigkeitsbericht (Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Erhaltung forstlicher Genressourcen") dokumentiert.
Automatisiert erstelle Pufferfläche von 100m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Mit Hilfe des Sperbermonitorings werden in Zusammenarbeit mit den Bürger*innen Kölns Hinweise über den Sperber und seine Bruterfolge ermittelt, um bei negativen Entwicklungen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Größe und die Zusammensetzung der Sperber-Bestände können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Vögel geben. Die Beobachtung wird dabei helfen, den Zustand der Sperber-Population in Köln zu beurteilen. Den Link zur Übermittlung Ihrer Sichtungs-Angaben finden Sie auf der Website unter dem Punkt "Meldestelle Greifvögel". Im unteren Abschnitt der Seite finden Sie weitere interessante Informationen zum Sperber sowie eine detaillierte Beschreibung über das Erscheinungsbildes des kleinen Jägers in unserer großen Stadt.
Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Gütersloh (§ 30-Biotope, alt: § 62-Biotope); Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.