Dieser WMS stellt das Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS HK 50] dar. Das Kartenwerk basiert auf den Ergebnissen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL), geologischen Untergrundmodellen sowie Grundwasserdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW). Der Datensatz ist im Aufbau und nicht flächendeckend. Dargestellte Kartenthemen: Grundlagen, Hydrogeologischer Bau, Hydrogeologische Schnitte, Risiko von Stoffeinträgen in das Grundwasser sowie Transmissivität.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten sind gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Namen, Geburtsdaten und rechtlichen Anteilsverhältnisse der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten, die der Katasterbehörde bekannt gewordenen aktuellen Anschriften und die Angaben zu Verwaltern sowie die Grundbuchbezeichnung. Die Eigentümerdaten enthalten keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist NAS oder csv. Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist das berechtigte Interesse darzulegen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Eigentümerangaben werden nur auf Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses bereitgestellt. Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 und 3 VermKatG NRW. Zusätzlich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Verstöße können geahndet werden. Für die übrigen Daten des Liegenschaftskatasters gelten keine Beschränkungen. Die Prüfung des berechtigten Interesses sowie die erforderliche Datenselektion werden durch eine Fachkraft durchgeführt und sind gebührenpflichtig (Zeitaufwand).
Die dargestellten Flächen werden definiert durch Gebiete, in denen Höhenbewegungen größer als +/- 3 mm pro Jahr auftreten. Diese Bodenbewegungsgebiete werden abgeleitet aus den jeweils beiden letzten großen Leitnivellements der einzelnen Bewegungsgebiete in Nordrhein-Westfalen. Alle Festpunkte im amtlichen Festpunktinformationssystem der Nordrhein-Westfälischen Landesvermessung (AFIS NRW), die innerhalb dieser Flächen liegen, sind durch die Bemerkung 'aktuelles Bodenbewegungsgebiet' gekennzeichnet. Entsprechend den Intervallen der Leitnivellements werden die 'aktuellen Bodebewegungsgebiete' (alle 8 Jahre) fortgeführt.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2018-2022], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Temporal reference of content:
since 01.01.2021 , currently up to date
"Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen." (vgl. §196 BauGB) Dieser Datensatz dient der internen Erzeugung und Pflege der Datenbestände. Eine Veröffentlichung erfolgt über BORIS NRW.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtswirksamen Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans in Wuppertal (FNP) stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 03/2026) 88 rechtswirksamen Änderungsverfahren zum FNP umfasst. Bei den Geltungsbereichen der Änderungsverfahren handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, auch wenn (Stand 03/2026) noch kein Multipolygon im Datenbestand enthalten ist. Zu jedem Änderungsverfahren enthält der Datensatz die Nummer des Änderungsverfahrens, das Datum des Eintreten der Rechtswirksamkeit und (sofern definiert) die Nummer des B-Plans, der Anlass für die FNP-Änderung war. Darüber hinaus sind zu jedem Änderungsverfahren zwei Hyperlinks angegeben: der eine führt zu einem PDF-Dokument, in dem der Zustand vor und nach der Änderung des FNP vergleichend gegenübergestellt werden, der andere öffnet den Dokumentenbetrachter der Web-Anwendung "FNP-Inspektor Wuppertal" mit allen zum Änderungsverfahren digital vorliegenden Dokumenten. Die Geltungsbereiche der Änderungsverfahren werden auf der Grundlage des Wuppertaler Flächennutzungsplans vom 17.01.2005 mit der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, konstruiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Die Geltungsbereiche werden mit Eintreten der Rechtswirksamkeit exakt auf die Grenzen der aktuellen FNP-Hauptnutzungsflächen abgestimmt, sodass eine widerspruchsfreie gemeinsame Nutzung dieser beiden Datensätze möglich ist. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtswirksamen FNP-Änderungsverfahren eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Im Sommer 2022 hat die Landesregierung NRW von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach § 37c EEG 2023 Gebrauch gemacht und die förderfähige Flächenkulisse um Grün- und Ackerflächen erweitert, die unterdurchschnittliche Erträge aufweisen – sogenannte benachteiligte Gebiete. Ausgenommen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die eine mittlere Bodenwertzahl von mehr als 55 aufweisen und Natura 2000-Gebiete. Ausgeschlossen werden darüber hinaus alle förderfähigen Flächen die im §37 2 EEG 2023 in den Buchstaben a bis g oder j genannt werden
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der Datensatz enthält die kartographische Anlage 2 zur "Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)". Dargestellt sind ausgesuchte Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Busse, Stadtbahn / U-Bahn und S-Bahn, die Kennzeichnungen für die Einzugebiete / -radien der hier gekennzeichneten Haltestellen sowie die ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß einer "sehr guten", "guten" bzw. "mittleren" Lagegunst mit farbiger Kennzeichnung.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW zu biotopkartierten Flächen. Die landesweite Biotopkartierung liefert seit 1978 wichtige Grundlageninformationen über schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Diese Gebiete stellen wertvolle Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und tragen damit zum Überleben bei. Schutzwürdige Biotope werden im Rahmen von Felderhebungen (Kartierungen) in der Landschaft erfasst und beschrieben. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten werden gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Die Verbindungsdatei enthält für jedes Flurstück das zuständige Katasteramt, das zuständige Finanzamt, das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk, das Buchungsblattkennzeichen, die laufende Nummer im Bestandsverzeichnis, die Buchungsart und die Aktualität. Die Verbindungsdatei enthält keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist eine spaltenbasierte Textdatei (.csv). Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Die Landesbehörden sind ermächtigt die Daten im Rahmen ihrer Aufgaben in Landesanwendungen zu nutzen.
Der Datensatz enthält die kartographische Anlage 2 zur "Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)". Dargestellt sind ausgesuchte Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Busse, Stadtbahn / U-Bahn und S-Bahn, die Kennzeichnungen für die Einzugebiete / -radien der hier gekennzeichneten Haltestellen sowie die ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß einer "sehr guten", "guten" bzw. "mittleren" Lagegunst mit farbiger Kennzeichnung.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)