Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (www.wasserwerk-perlenbach.de) in der Eifel betreibt das Wasserwerk Perlenbach (WWP) und versorgt ca. 18.500 Haushalte mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet beläuft sich auf ca. 400 km² und umfasst folgende Kommunen, bzw. Teile der Kommunen Hürtgenwald, Kreuzau, Monschau, Nideggen, Roetgen, Simmerath und Heimbach. Die Mitgliedskommunen sind laut Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) für den örtlichen Brandschutz zuständig. Das WWP stellt im Rahmen des betrieblichen Leistungsvermögens unentgeltlich Löschwasser für seine Kommunen über die Hydranten zur Verfügung.
Temporal reference of content:
03.03.2009 until 31.12.2016
Der Datensatz gibt die Inhalte der Bodenkarte 1 : 50.000 von Nordrhein-Westfalen bis Dezember 2016 blattschnittfrei, landesweit flächendeckend wieder. Jede einzelne Fläche wird bei Abruf der Informationen aus einem GIS beschrieben hinsichtlich Bodeneinheit, vereinfachtem Bodentyp, Bodenartengruppe des Oberbodens, Staunässe, Grundwasser, Schutzwürdigen Böden, Durchwurzelbarkeit, optimaler Flurabstand, Erodierbarkeit des Oberbodens, Kapillaraufstieg von Grundwasser, nutzbare Feldkapazität, Feldkapazität, Luftkapazität, gesättigte Wasserleitfähigkeit, Versickerungseignung, Kationenaustauschkapazität. ökologische Feuchtestufe, Gesamtfilterfähigkeit, Grabbarkeit, Eignung für Erdwärmekollektoren, Denitrifikationspotential und Verdichtungsempfindlichkeit.
„Die KÜFOG GmbH wurde im Frühjahr 2005 mit der Durchführung benthosbiologischer Untersuchungen an sieben Dauermessstationen im Weserwatt vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Betriebsstelle Brake-Oldenburg) beauftragt, die im Rahmen der Beweissicherung der Firma Kronos Titan seit 1975 jährlich zweimal untersucht werden. Eine Probenahmestation liegt im Bereich Langlütjen I. Darüber hinaus wurden 2 Transekte im Lunewatt und vor Blexen beprobt. Die genauen Positionen der Stationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.“
Der WFS-Dienst stellt den Datenbestand im Rahmen der EU-Förderung/Direktzahlungen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Die Daten sind in folgende Themengebiete gegliedert: Feldblöcke, (historische) beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente und Teilschläge, benachteiligte Gebiete, Wassererosionsgefährdete Gebiete, Winderosionsgefährdete Gebiete, Dauergrünland, Umweltsensibles Dauergrünland, Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland, Landschaftselemente, ökologische Vorrangflächen, Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in NRW + TopUp, Zwischenfrucht. Die Anzeige der Datensätze des WFS ist auf 5.000 Elemente in Luftbild und Attributtabelle beschränkt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Bodenschätzung Land Bremen. "Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien, der fossilen Kraftwerke und der Elektrotankstellen in NRW dar. Folgende Energieträger werden dargestellt: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik Freifläche, Wasserkraft, Windenergie, Windenergieanlagen in Planung, stillgelegte Windenergieanlagen, E-Tankstellen, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl, Müllverbrennungsanlagen, Grubenwasser, Industrielle Abwärme und KWK-relevante Industriestandorte. Die Excel-Tabelle fasst die Standorte aller Energieträger zusammen
Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
Um die gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen des Tagebaus Hambach auf die Umwelt zugänglich zu machen, wurden die geowissenschaftlich bedeutsamen Kapitel des ökologischen Gutachtens, d. h. die Teile Bergbau, Geologie und Boden sowie Wasserwirtschaft in unveränderter Form als Sonderveröffentlichung des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Das von der Dienststelle des Regierungspräsidenten Köln für diesen Band neu bearbeitete Kapitel „Braunkohlenplanung als Teil der Landesplanung“ erläutert allgemein die Aufgaben des Braunkohlenausschusses sowie die Stellung der Braunkohle im Energieprogramm des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. [1977. 127 S., 19 Abb., 9 Tab., 38 Anl. (broschiert)]