Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) betreibt in Nordrhein-Westfalen folgende seismologische Stationen: Xanten, Wassenberg, Jackerath, Pulheim, Hespertal, Aachen, Großhau, Oleftalsperre, Wahnbachtalsperre und Todenfeld. Vom GD NRW mitbetreut werden die Stationen Sorpetalsperre (Ruhrverband), Ennepetalsperre (Ruhrverband) und Urfttalsperre (Wasserverband Eifel-Rur) sowie die in Rheinland-Pfalz befindlichen Stationen Schloss Bürresheim und Wallersheim-Loch. Das Stationsnetz erfasst rund um die Uhr die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung. Die registrierten Daten werden in die Zentrale nach Krefeld übertragen und detailliert ausgewertet, um Ort und Stärke von Erdbeben zu bestimmen und Rückschlüsse auf die im Untergrund ablaufenden Prozesse zu ziehen.
Dieser ATOM Feed Downloadservice stellt die Segmente der Kleinräumigen Gliederung in Wuppertal zum Download bereit. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Verfahrens entstehen die Segmente als u.U. mehrfach gebrochene Linien zwischen den punktförmigen Knoten. Die Segmente verlaufen auf den Mittelachsen von linienförmigen Strukturen wie Straßen, Eisenbahnlinien, Fußwegen, Treppen, Wirtschaftswegen und Wasserläufen. Sie unterliegen gelegentlichen aber unregelmäßigen Veränderungen, veranlasst insbesondere durch Verkehrswege- und Siedlungsbaumaßnahmen. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Die Rasterkarte enthält die potentiell dränierten Flächen in NRW (Modellergebnis). Die Karte wurde im Rahmen des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 NRW-weit auf Basis der Bodenkarte (BK50) und lokalen Informationen über Dränagen neu abgeleitet und aufgrund von Luftbildauswertungen plausibilisiert. Die potentiell dränierten Flächen dienen als Grundlage für die Berechnung des Dränageabflusses im Wasserhaushaltsmodell mGROWA. Eine detaillierte Beschreibung der Methodik enthält: LANUK (2021): Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 - Teil IIb Ausweisung potenziell dränierter Flächen unter landwirtschaftlicher Nutzung in Nordrhein-Westfalen. LANUK-Fachbericht 110, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen 2021. https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30110c.pdfDokumentation
Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch ihn Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist. Die Übersicht beinhaltet die Untersuchungsflächen und die Jahreszahl mit dem vermutlichen Abschluss der Erfassung. Nutzungsbeschränkung: Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit den Geometrien auf der Internetseite des NLWKN: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz/ankuendigung-betreten-von-grundstuecken-dem-naturschutz-zuliebe-123331.html
Starkregen in Städten können aufgrund unkontrolliert oberflächlich abfließenden Wassers Gefahren für Bewohner und für materielle Güter bedeuten. Mit der aufgrund des Klimawandels einhergehenden steigenden Wahrscheinlichkeit für Starkregen wächst auch das Potential der Gefährdung und Schadensträchtigkeit in den kommenden Jahrzehnten. Die GDI-GE Anwendung Starkregengefahren soll mit der vorhandenen Datenbasis und den Analyseergebnissen Gefahrenbereiche aufzeigen, in denen Maßnahmen zur Verringerung der Überflutungsgefährdung und des Objektschutzes sinnvoll/erforderlich sind. Ausgewertet wurde der Oberflächenabfluss ohne Berücksichtigung des Kanalnetzes. In der Anwendung sind neben den Fachinformationen zur Überflutungsgefährdung auch Zusatzinformationen, wie städtische Infrastrukturen (Schule, Krankenhaus, etc.), Denkmäler und Gewässer eingebunden. Weitere Datendienste können hinzugeladen werden
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser WFS enthält Friedhofsdaten der Stadt Moers bestehend aus 3 Layern: 1) Grabstätten (mit Grabstättennummer, Grabart und Belegungsstatus) 2) Grabstellen (mit Grabnummer, zugehöriger Grabstättennummer, Grabart, Belegungsstatus und, für alle nicht anonymen Grabarten, Angaben zu bestatteten Personen, einschließlich Ruhefristen) 3) Sonstiges (Friedhofsumringe und ausgewählte Daten aus der kommunalen Topografie im Bereich der Friedhöfe. Dies können z.B. Wege, Wasserstellen, Bänke und Bäume, sowie Standortmarkierungen für Punkte von besonderem Interesse wie Eingänge, Kapellen, Parkplätze und WCs sein.)
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: Aufenthaltsqualität steigern durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag: - Beschattung durch Vegetation und Bauelemente - Kühleffekte der Verdunstung nutzen (offene Wasserflächen, Begrünung) - Ausgleichsräume schaffen/erhalten (Parks im Nahbereich, Begrünung von Innenhöfen) Nächtliche Überwärmung verringern durch: - Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag - Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung - Versiegelung reduzieren, Freiflächen möglichst nicht zur Innenverdichtung heranziehen - Gebäude und Gebäudeumfeld begrünen
Überschwemmungsgebiete sind für den Hochwasser- und Gewässerschutz bedeutende Gebiete, die in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind; sie werden auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Maßnahmen und Veränderungen der Erdoberfläche innerhalb gesetzlicher Überschwemmungsgebiete, bedürfen einer Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 113 Landeswassergesetz (LWG) durch die zuständige Behörde. Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Dies erfolgt durch Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 112 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe § 76 WHG). Die so festgesetzten Überschwemmungsgebiete dienen u. a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen. In Überschwemmungsgebieten kann es bzgl. Bebauung Restriktionen geben und ggf. weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert wird. Näheres regeln die jeweiligen Festsetzungsverordnungen. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.