Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Gemeinde Gangelt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Bauordnung und -beratung oder im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Greven erteilt werden.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Veränderungssperren) der Stadt Kaarst.
Nutzungsbedingungen: Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Kaarst ("Bauamt") erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Orginalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich IV/technische Dienste der Gemeinde Holzwickede erteilt werden.
Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als reine Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen beim zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Verl eingesehen werden.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Umwelt der Stadt Brühl erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und dem dort abrufbaren Angebot.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbieter des Amtes für Stadtentwicklung erteilt werden.
Die Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern des Fachgebietes 4.3 Bauleitplanung und Bauen erteilt werden.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Bauen bei der Gemeinde Langenberg erteilt werden.