Im Kreisgebiet Mettmann befindliche Schulen, unterteilt nach den Kategorien Grundschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufskollege und sonstige Schulen.
In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Dargestellt sind Standorte (Bruthabitate) von bis zu 15 geschützten Vogelarten. Das Monitoringprogramm des Umweltamtes zielt nur auf ausgewählte Arten und gibt somit auch nur einen Ausschnitt aus der Gesamtpopulation wieder.