In ALKIS enthaltene lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. In Baden-Württemberg umfasst der Datensatz folgende Abgrenzungen: Regierungsbezirk, Stadt- oder Landkreis, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde/Stadt/verbandsangehörige Gemeinde/verbandsangehörige Stadt/gemeindefreies Gebiet
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Als Ergebnis der erstmalig im Jahr 2011 und Folgejahren in Auftrag gegebenen Befliegungen im unbelaubten Zustand des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder in 10 cm Bodenauflösung, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder Bodenauflösung i.d.R. ab 10 cm, vereinzelt höhere Auflösung.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung, jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche, Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer, True DOP in RGBI.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder, Bodenauflösung i.d.R. ab 20 cm, vereinzelt höhere Auflösung, jährliche Befliegung von ca. 50 % der Landesfläche, Gebietseinteilung entsprechend dem Bedarf der Nutzer, True DOP in RGBI.
Als Ergebnis der erstmalig im Jahr 2011 und Folgejahren in Auftrag gegebenen Befliegungen im unbelaubten Zustand des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder in 10 cm Bodenauflösung, die Grundlage für die Herstellung von Orthophotos sind. Orthophotos stellen die Erdoberfläche mit der Genauigkeit einer Karte realitätstreu dar. Im Gegensatz zur Karte ist das Orthophoto nicht generalisiert und enthält somit die Detailinformationen, die für nahezu alle Planungszwecke von Bedeutung sind. Verzeichnungsfrei und geocodiert eignen sich digitale Orthophotos als Informationsebene in Geographischen Informationssystemen und CAD-Anwendungen. Koordinatenumfang: 2D Einheiten der horizontalen Koordinaten: Meter, ebenkartographisch. Eignung für GPS-Anwendngen: Umwandlungsformen sind vorhanden, aber der Lieferant führt die Umwandlung von kartographischen zu geographischen Koordinaten nicht durch. Entzerrte Luftbilder Bodenauflösung i.d.R. ab 10 cm, vereinzelt höhere Auflösung.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.