Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Gebiete für Forstwirtschaft und Waldfunktionen in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. Der Wald ist wegen seiner Bedeutung als Ökosystem, für die Umwelt, das Landschaftsbild und die Erholung und wegen seines wirtschaftlichen Nutzens im Rahmen einer naturnahen und nachhaltigen Bewirtschaftung zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken. Solche Waldverluste sollen möglichst in der Nähe der Eingriffe in Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft durch Aufforstung von geeigneten Flächen ausgeglichen werden.
Diese Datenserie enthält vereinfachte Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um jede Kommune, kreisfreie Stadt und jeden Kreis innerhalb des Verbandsgebiets, sowie für das Verbandsgebiet selbst. Grundlagen sind zum Einen die Gemeindegrenzen des Verbands (für die Stadt Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel und ihre angeschlossenen Kommunen) zum Anderen der Landesdienst für ALKIS Grundrissdaten in einem vereinfachten Schema (für die Stadt Bottrop sowie den Kreis Mettmann und seine angeschlossenen Kommunen). Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch sind, werden die Daten über eine Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
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since 01.01.2007 , current actuality unknown
Der Geodatensatz enthält alle nach § 100 Abs. 2 Satz 2 BbgWG bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Landes Brandenburg einschließlich der dazugehörenden Vorländer. Die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten und aufgrund § 150 BbgWG als Rechtsverordnung fortbestehenden Überschwemmungsgebiete wurden berücksichtigt. Hinweis: Es sind noch nicht alle potentiellen Überschwemmungsgebiete rechtlich festgesetzt. Das entsprechende Datendefizit ist der Registerkarte "Datenqualität" zu entnehmen.
Dieser Datensatz enthält für das INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Inhalte zu den Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) der Stadt Bremen im INSPIRE-Datenmodell.