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Der Landschaftsplan (LP) ist ein kommunales Fachplanungsinstrument im Naturschutz, das den Ist-Zustand von Natur und Landschaft analysiert, Ziele für Schutz, Pflege und Entwicklung festlegt und konkrete Maßnahmen beschreibt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild zu erhalten oder zu verbessern. Der Landschaftsplan enthält Karten und Textteile mit Festsetzungen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft, Biotopverbund und Entwicklungsmaßnahmen, um die Schönheit und Eigenart der Natur für heutige und zukünftige Generationen zu sichern. Die Aufstellung eines kommunalen Landschaftsplans ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geregelt. Die Landschaftsplanung obliegt dem Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde erarbeitet die Pläne. Die Bezirksregierung Düsseldorf, als höhere Naturschutzbehörde, ist für die Überwachung und Prüfung zuständig. Im Geoportal Niederrhein liegen die Geltungsbereiche der Landschaftspläne als Objekte vor, die Karten und Textteile sind im pdf-Fortmat angehangen und können runtergeladen werden. Als georeferenzierte Rasterdatei ist die Festsetzungskarte eingebunden. Zusätzlich werden (zukünftig) einzelne Bestandteile (wie Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, etc.) des Landschaftsplans als eigenständige Vektorobjekte eingebunden. Der Landschaftsplan (LP) ist ein kommunales Fachplanungsinstrument im Naturschutz, das den Ist-Zustand von Natur und Landschaft analysiert, Ziele für Schutz, Pflege und Entwicklung festlegt und konkrete Maßnahmen beschreibt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild zu erhalten oder zu verbessern. Der Landschaftsplan enthält Karten und Textteile mit Festsetzungen zu geschützten Teilen, Biotopverbund und Entwicklungsmaßnahmen, um die Schönheit und Eigenart der Natur für heutige und zukünftige Generationen zu sichern. Die Aufstellung eines kommunalen Landschaftsplans ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geregelt. Die Landschaftsplanung obliegt dem Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde erarbeitet die Pläne. Die Bezirksregierung Düsseldorf, als höhere Naturschutzbehörde, ist für die Überwachung und Prüfung zuständig. Im Geoportal Niederrhein liegen die Geltungsbereiche der Landschaftspläne als Objekte vor, die Karten und Textteile sind im pdf-Fortmat angehangen und können runtergeladen werden. Als georeferenzierte Rasterdatei ist die Festsetzungskarte eingebunden. Zusätzlich werden (zukünftig) einzelne Bestandteile (wie Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, etc.) des Landschaftsplans als eigenständige Vektorobjekte eingebunden. Der Landschaftsplan (LP) ist ein kommunales Fachplanungsinstrument im Naturschutz, das den Ist-Zustand von Natur und Landschaft analysiert, Ziele für Schutz, Pflege und Entwicklung festlegt und konkrete Maßnahmen beschreibt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild zu erhalten oder zu verbessern. Der Landschaftsplan enthält Karten und Textteile mit Festsetzungen zu geschützten Teilen, Biotopverbund und Entwicklungsmaßnahmen, um die Schönheit und Eigenart der Natur für heutige und zukünftige Generationen zu sichern. Die Aufstellung eines kommunalen Landschaftsplans ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geregelt. Die Landschaftsplanung obliegt dem Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde erarbeitet die Pläne. Die Bezirksregierung Düsseldorf, als höhere Naturschutzbehörde, ist für die Überwachung und Prüfung zuständig. Im Geoportal Niederrhein liegen die Geltungsbereiche der Landschaftspläne als Objekte vor, die Karten und Textteile sind im pdf-Fortmat angehangen und können runtergeladen werden. Als georeferenzierte Rasterdatei ist die Festsetzungskarte eingebunden. Zusätzlich werden (zukünftig) einzelne Bestandteile (wie Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, etc.) des Landschaftsplans als eigenständige Vektorobjekte eingebunden.
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