Dieser Datensatz enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Dieser Dienst enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Dieser Dienst enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Dieser Dienst enthält drei Themen: 1. Geöffnete Einbahnstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den Einbahnstraßen auf Kölner Stadtgebiet und ob diese für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind -- 2. Maßnahmen zur Radverkehrsförderung: Dieses Thema enthält Informationen über umgesetzte Maßnahmen zur Radverkehrsförderung die per Internetmeldung öffentlich bekannt gemacht wurden -- 3. Fahrradstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben--4. Radverkehrsnetz: Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Dieser Dienst enthält drei Themen: 1. Geöffnete Einbahnstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den Einbahnstraßen auf Kölner Stadtgebiet und ob diese für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind -- 2. Maßnahmen zur Radverkehrsförderung: Dieses Thema enthält Informationen über umgesetzte Maßnahmen zur Radverkehrsförderung die per Internetmeldung öffentlich bekannt gemacht wurden -- 3. Fahrradstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben--4. Radverkehrsnetz: Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Im Jahr 1999 wurde die Fortschreibung des Radverkehrsanlagenplans vom Rat beschlossen. Der im Jahr 1986 vom Rat beschlossene Radverkehrsanlagenplan wurde aufgrund der Änderungen der StVO im Jahr 1997 ergänzt und erweitert. Ergänzend zum Radverkehrsanlagenplan werden in einer nach Bezirken gegliederten Tabelle Streckenabschnitte der Planungen, Planungsbegründungen, Angaben zur Verkehrsstärke und des Zähljahres, Beurteilungen über bereits umgesetzte Maßnahmen, Prüfungen von Straßen als Fahrradstraßen, entsprechend den Planungsempfehlungen vorgeschlagene Radwege und andere Radverkehrsanlagen nach Prioritäten entsprechend ihrer Dringlichkeit in 3 Prioritätenstufen, dargestellt. Für die Antragstellung in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden wurde der Plan im Jahr 2009 aktualisiert