INSPIRE Datensatz der Flurstücke/Grundstücke aus ALKIS.Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden. Der Datensatz enthält im wesentlichen die Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, ...
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden." Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Datensatz enthält Informationen zu folgenden Themen: "Städtebauliche Vertrage": - Städtebauliche Verträge in Bearbeitung und abgeschlossen sowie externe Maßnahmen - ; "Umlegung": - Umlegung, Odnungsnummern, Bestands- und Umlegungskartennummern, Vereinfachte Umlegung, Kein U-Vermerk im Grundbuch, Ratenzahlungen, Nachbesserungen und private Verkehrsflächen - ; "Vorkaufsrechte": Aktenzeichen der Vorkaufsrechtsbescheinigungen und der Teilungen, Sammelbafragen OPR, Rahmenkarten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem;
Zugriffseinschränkung: - "Städtebauliche Verträge": Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene und adressbezogene Daten; - "Vorkaufsrechte": Kein Zugang;
- "Umlegung": Kein Zugang.
Nutzungsbedingungen - "Städtebauliche Verträge": gebührenfrei - Keine Vervielfältigung und Verbreitung; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten sind gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Namen, Geburtsdaten und rechtlichen Anteilsverhältnisse der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten, die der Katasterbehörde bekannt gewordenen aktuellen Anschriften und die Angaben zu Verwaltern sowie die Grundbuchbezeichnung. Die Eigentümerdaten enthalten keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist NAS oder csv. Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist das berechtigte Interesse darzulegen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Eigentümerangaben werden nur auf Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses bereitgestellt. Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 und 3 VermKatG NRW. Zusätzlich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Verstöße können geahndet werden. Für die übrigen Daten des Liegenschaftskatasters gelten keine Beschränkungen. Die Prüfung des berechtigten Interesses sowie die erforderliche Datenselektion werden durch eine Fachkraft durchgeführt und sind gebührenpflichtig (Zeitaufwand).
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten werden gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Die Verbindungsdatei enthält für jedes Flurstück das zuständige Katasteramt, das zuständige Finanzamt, das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk, das Buchungsblattkennzeichen, die laufende Nummer im Bestandsverzeichnis, die Buchungsart und die Aktualität. Die Verbindungsdatei enthält keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist eine spaltenbasierte Textdatei (.csv). Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich auf Antrag an Landesbehörden. Die Landesbehörden sind ermächtigt die Daten im Rahmen ihrer Aufgaben in Landesanwendungen zu nutzen.
Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern im Grundbuch die selben Eintragungen vorhanden sind. Jedes Flurstück enthält eigene Informationen wie z.B. die Größe und Lage der Flächen. GFI = Get Feature Info GetFeatureInfo ist die Anfrage an einen Geodaten-Dienst, um detaillierte Informationen zu einem geografischen Objekt zu erhalten, das an einer bestimmten Stelle auf einer Karte angeklickt wurde.
Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) ist die digitale Form des Liegenschaftsbuchs und der beschreibende Nachweis des Liegenschaftskatasters. Das ALB enthält Angaben zu den einzelnen Flurstücken (wie Flurstückskennzeichen, Fläche, Lagebezeichnung und Gebäude), zu den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen, zu den Nutzungsarten, zu den öffentlich-rechtlichen Festlegungen sowie zu weiteren flurstücksbezogenen Daten. Die Eigentümer werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachrichtlich geführt. Das ALB liegt flächendeckend für ganz Baden-Württemberg vor. Die Abgabe in digitaler Form erfolgt als ASCII-Datei im Format WLDGE (strukturierte Datensätze) oder als Auswertelisten (druckaufbereitet oder in Tabellenform). Statistische Auswertungen sind möglich. Auf Anfrage sind Sonderauswertungen möglich.
Der Datensatz umfasst die ca. 100.000 Flurstücke des Liegenschaftskatasters im Stadtgebiet von Wuppertal. Sie werden von der zuständigen Katasterbehörde (Stadt Wuppertal, Ressort 102 Vermessung, Katasteramt und Geodaten) im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters im Fachverfahren "Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" kontinuierlich fortgeschrieben. Das Flurstück ist die kleinste flächenförmige Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Das Grundbuch, Deutschlands öffentliches Register zum Nachweis von Rechten an Grund und Boden, nimmt für die räumliche Abgrenzung der Grundstücke Bezug auf diese Flurstücke. (Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken.) Ein Flurstück wird vom amtlichen Vermessungswesen durch seine Grenzpunktkoordinaten geometrisch festgelegt und mit einem bundesweit eindeutigen natürlichen Schlüssel, dem Flurstückskennzeichen, bezeichnet. Für jedes Flurstück enthält der Datensatz neben diesem Flurstückskennzeichen (Attribut FLURSTUECK) und der Flurstücksgeometrie, dem Polygon aus den Koordinaten der Grenzpunkte, auch die amtliche Flurstücksfläche (AMTLICHEFL) sowie alle von der Katasterbehörde festgelegten Bestandteile des Flurstückskennzeichens, namentlich die Gemarkung (Nummer in GEMNR, Bezeichnung in GEMNAME), die Flur (FLUR), den Flurstückszähler (FLURSTZ) und den Flurstücksnenner (FLURSTN). Der Datensatz steht nach landesrechtlichen Vorgaben unter der Open-Data-Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0)".
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.