Der Datensatz enthält die Binnengewässer für Hamburg aus dem Quelldatenbestand von ALKIS. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens.
Der Datensatz für das INSPIRE Thema Annex 1 Gewässernetz Hydro - Physische Gewässer wurde aus dem ATKIS DLM50 nach der INSPIRE Produktspezifikation der AdV abgeleitet.
Der Datensatz für das INSPIRE Thema Annex 1 Gewässernetz Hydro - Physische Gewässer wurde aus dem ALKIS nach der INSPIRE Produktspezifikation der AdV abgeleitet.
INSPIRE-konformer Datensatz für Hydro-Netzwerk gemäß INSPIRE-Datenspezifikation, abgeleitet aus dem ATKIS Basis-DLM-Datenbestand. Die Daten sind ausschließlich über Dienste (WMS und WFS) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Die Daten zum Thema Hydro-Netzwerk (Gewässernetz/Hydrographie) der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Basis-DLM Datenbestand des amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt das Hydrografisches Netzwerk des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Hydrographie in der Version 5.0. Er beinhaltet die Wasserlaufsegmente (WatercourseLink) des Hydrografisches Netzwerk
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.