Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bottroper Innenstadt – Gebietsabgrenzung mit Aufteilung in die geplanten Stadtumbaugebiete „Rathausviertel“, „Hansaviertel“ und „westliche Innenstadt“
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Bottroper Innenstadt – Gebietsabgrenzung mit Aufteilung in die geplanten Stadtumbaugebiete „Rathausviertel“, „Hansaviertel“ und „westliche Innenstadt“
Winterbeleuchtung in der Bottroper Innenstadt, aufgeteilt in unterschiedliche Dekorationselemente. Die unterschiedlichen Beleuchtungselemente sollen durch Sponsoren finanziert
Parkplätze in der Innenstadt: Lage, Größe, Auslastung, Bewirtschaftung, Nr. = Parkplatznummer laut Parkleitsystem. Behindertenparkplätze, B&R- und P&R-Standorte
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.