Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
InnovationCity integriertes Quartierskonzept Fuhlenbrock/Vonderort: Kombinierte Erstellung von Sanierungskonzept kfw 432 und Stadtentwicklungskonzept ISEK. Bestandteile der Konzepte sind die Verknüpfung von Grün- und Freiraumstrukturen im Hinblick auf Qualität und Erreichbarkeit, bauliche Struktur, generationengerechte Strukturen z.B. Barrierefreiheit sowie Sanierungspotenziale, die Steigerung der Energieeffizienz und weitere Nutzung erneuerbarer Energien in den Quartieren.
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die gewerblich geprägten Bereiche (60 abgegrenzte Gebiete) anhand einer Checkliste beschrieben und bewertet. Dabei wurde die aktuelle Situation aufgenommen, eine Einordnung in die Gebietstypen vorgenommen, Stärken und Schwächen aufgezeigt und Handlungsmaßnahmen genannt. Daraus ableitend wurde der städtebauliche Handlungsbedarf und die Handlungsfelder festgelegt. Außerdem wurden Flächen mit Entwicklungs- und Umnutzungspotential benannt.
Der Datensatz stellt die hydrogeologische Raumgliederung von Nordrhein-Westfalen dar. Er ist in Heft 16 der Publikationsreihe „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ ausführlich beschrieben. Gebiete mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften wurden zu hydrogeologischen Teilräumen zusammengefasst. Der Datensatz wurde weiterentwickelt im Rahmen der Erstellung der „Grundwasserkörper NRW“, welche durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) publiziert wurden. Verfügbare Kartenthemen: hydrogeologische Teilräume, einschließlich Zuordnung zu übergeordneten Räumen und Großräumen.
Das Heft Nr. 16 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet detaillierte textliche Beschreibungen der 55 ausgewiesenen hydrogeologischen Teilräume in Nordrhein-Westfalen. Diese wurden nach fachlich abgestimmten Kriterien innerhalb NRWs zu hydrogeologischen Räumen und diese wiederum zu hydrogeologischen Großräumen aggregiert. [2007. 49 S., 53 Abb.; ISSN 1430-5267]