Dieser Dienst stellt die Gebiete, die im Rhein-Kreis Neuss durch einen Naturschutzwächter (Landschaftswächter) betreut werden dar. Die Aufgabe der Naturschutzwächter ist es, die Naturschutzbehörde über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu informieren und sich dafür einzusetzen, dass niemand Schäden in Natur und Landschaft anrichtet. Gleichzeitig werben sie vor Ort für den Naturschutz. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:1.000.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Jagdbezirke (Reviere) im Rhein-Kreis Neuss. Es sind Bezirke in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz). Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der WMS-Dienst enthält die Bebauungsplanübersicht und zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Dieser Darstellungsdienst enthält die Reitwege im Rhein-Kreis Neuss. Reitwege sind ausgeschilderte Wege für Reiter. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Standorte aus dem Kultur und Freizeitführer im Rhein-Kreis Neuss. Das sind Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, Tennishallen, Soccer Hallen, Skateranlagen, Golfplätze, Badeseen, Radstationen, E Bike Ladestationen, Reisemobil-Stellplätze, Freizeiteinrichtungen, Hotels, Pensionen, Biergärten, Schlösser, Historische Einrichtungen, Museum, Theater, Kunstweg Mataré, Eventlocation, Tagungsmöglichkeiten. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält den Landschaftsplan im Rhein-Kreis Neuss. Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Er-nährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.
Dieser Dienst enthält die Flurstücke im Rhein-Kreis Neuss. Die Flurstücke kommen aus der amtlichen Liegenschaftskarte. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:5.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält das Breitbandprojekt im Rhein-Kreis Neuss. Das Breitbandprojekt stellt die einzelnen Cluster (Realisierungsbereiche) im Rhein-Kreis Neuss dar. Zusätzlich werden die Flächen der Ausbaugebiete und der betreffenden Schulen angezeigt. Die Grundlage hierfür ist eine Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Um eine solche Versorgung auch dort zu ermöglichen, wo der Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht tätig wird, wird zunehmend das Mittel der öffentlichen Förderung angewendet. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.