In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Area/Time
Geothesaurus-Reference
| SW Longitude/Latitude (WGS84) | NO Longitude/Latitude (WGS84) | |
|---|---|---|
| 6.77°/51.06° | 7.17°/51.38° |
| Spatial Reference System |
25832
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Usage
| Use Constraints |
keine |
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| Access Constraints |
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| Use Limitations |
Die Daten unterliegen dem Urheberrecht. Jede Vervielfältigung bedarf einer Genehmigung des Kreises Mettmann. |
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Contact
Thematic Reference
Technical Informationen
| Identifier |
Reitewege KME |
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| Digital Representation |
Vector |
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Vector Format
| Topology | Geometry-Type | No. of Elements |
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| Thematic Reference |
Die Daten wurden von den kreisangehörigen Städten und weiteren Institutionen zur Verfügung gestellt. |
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