Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
„Im Sommer 1980 wurden an vier Miniaturästuaren auf Borkum, Norderney und im Kreis Cuxhaven die Zusammensetzung und Verteilung der Bodenfauna – unter besonderer Berücksichtigung der genuinen Brackwasserarten – in Gezeitenzonen und Flachwasser untersucht. Siebauwerke verhindern weitgehend die Ausbildung von natürlichen Brackwasserzonen in den binnendeichs gelegenen Abschnitten. Diese sind ferner auf Borkum und Norderney durch Abwässer belastet, so dass sich keine reichere Fauna ausbilden kann. Es zeigt sich, dass die extrem poikilohalinen Bedingungen in den außendeichs gelegenen Abschnitten der Ästuare, die Mehrheit der zu erwartenden Arten anschließen. Selbst im unbelasteten Oxstedter Bach können von fünfzehn aus großen Ästuaren bekannten genuinen Brackwasserarten nur sechs existieren.“
„Im Sommer 1980 wurden an vier Miniaturästuaren auf Borkum, Norderney und im Kreis Cuxhaven die Zusammensetzung und Verteilung der Bodenfauna – unter besonderer Berücksichtigung der genuinen Brackwasserarten – in Gezeitenzonen und Flachwasser untersucht. Siebauwerke verhindern weitgehend die Ausbildung von natürlichen Brackwasserzonen in den binnendeichs gelegenen Abschnitten. Diese sind ferner auf Borkum und Norderney durch Abwässer belastet, so dass sich keine reichere Fauna ausbilden kann. Es zeigt sich, dass die extrem poikilohalinen Bedingungen in den außendeichs gelegenen Abschnitten der Ästuare, die Mehrheit der zu erwartenden Arten anschließen. Selbst im unbelasteten Oxstedter Bach können von fünfzehn aus großen Ästuaren bekannten genuinen Brackwasserarten nur sechs existieren.“
Das Mühlenkataster des Kreises Herford geht auf eine Forschungsarbeit zurück. Sie hat 1987 bis 1991 stattgefunden. Gesucht und dokumentiert wurden alle Mühlenstandorte, die seinerzeit vorhandenen wie die schon früher verschwundenen. In der Zwischenzeit sind weitere Mühlen abgerissen worden. Mit mehr als 250 dokumentierten Standorten weist der Kreis Herford eine sehr hohe Mühlendichte auf. Das liegt an der Landschaft: Die vielen kleinen Bäche haben häufig Gelegenheit geboten, mit vergleichsweise geringem Aufwand Wassermühlen anzulegen. Windmühlen waren zweite Wahl – sie hat man nur dort gebaut, wo Wassermühlen den Bedarf nicht decken konnten. Mühlen stammen aus einer Zeit, als von fossilen Energieträgern noch keine Rede war. Als technische Denkmäler sind sie wichtige Sachzeugen der regionalen Geschichte. Neben der Darstellung der einzelnen Mühlen gibt es anschauliche Einblicke in das Innenleben einer Mühle.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Das Heft Nr. 8 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ behandelt die GIS-gestützte Analyse bergbaubedingter Kleinformen auf Grundlage von LiDAR-Daten. Dreidimensionale LiDAR-Punktdaten sind durch ihre hohe Auflösung hervorragend für die digitale Analyse und Kartierung von geomorphologischen Kleinformen geeignet. Die große Genauigkeit der daraus abgeleiteten digitalen Geländemodelle (DGM) erlaubt das Visualisieren und Detektieren verschiedenster natürlicher und anthropogener Reliefformen, wie zum Beispiel Pingen, Tagesbrüche, Kleinsthalden, Bachläufe, Feld- und Waldwege. Unterschiedliche geomorphologische Strukturen und Formen können mithilfe von computergestützten Geoverarbeitungs- und Analyseverfahren, mathematischen sowie statistischen Techniken und Methoden räumlich abgegrenzt werden. [2019. 48 S., 36 Abb., 8 Tab., ISSN 2510-1331]
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.