Dieser Datensatz enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden ist der Rhein-Kreis Neuss. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg erfasst in der Kaufpreissammlung aufgrund § 192 ff. BauGB alle Verträge, durch die Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Er wertet die Daten aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
Der Datensatz enthält die Jagdbezirke (Reviere) sind im Rhein-Kreis Neuss. Es sind Bezirke in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz).
Dieser Datensatz enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden ist der Rhein-Kreis Neuss. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands gemäß § 196 BauGB. Ab 1963 zum 31.12.JJJJ bzw. ab 2005 zum 01.01.JJJJ ermittelt und durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschlossen. Alle verfügbaren Bodenrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Bodenrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden.