Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:50.000 wird automatisiert aus dem modellgeneralisierten DLM50 abgeleitet und ist damit ein Folgeprodukt des tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 50 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:10.000 wird automatisiert aus dem aktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Die in der Graphik dargestellten Straßennamen stammen aus dem ATKIS®-Basis-DLM, der Gebäudebestand kommt aus dem Liegenschaftskataster und das Schriftgut wird den topographischen Landeskartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen Topographischen Karten (TK 10) liegt die PG 10 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:4.000 wird automatisiert aus dem aktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Die in der Graphik vollständig dargestellten Straßennamen stammen aus dem ATKIS®-Basis-DLM, der Gebäudebestand inklusive Hausnummern kommt aus dem Liegenschaftskataster und das Schriftgut wird den topographischen Landeskartenwerken entnommen. Die PG 4 wird blattschnittfrei produziert und liegt nur innerhalb Hessens vor. Sie unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:25.000 wird automatisiert aus dem tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 25 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:100.000 wird automatisiert aus dem modellgeneralisierten DLM50 abgeleitet und ist damit ein Folgeprodukt des tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 100 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Feldblöcke, die aufgrund ihres Winderosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Feldblöcke, die aufgrund ihres Wassererosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
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