Die Historischen Gebäudereferenzen definieren die genaue Position von über 4 Mio. Gebäuden in Nordrhein-Westfalen. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude. Die Inhalte des Liegenschaftskatasters beruhen in der Regel auf einer individuellen Vermessung vor Ort und werden durch die Katasterbehörden kontinuierlich aktualisiert. Die Historischen Gebäudereferenzen enthalten keine postalischen Informationen (PLZ, postalischer Ortsname, Zusatz zum postalischen Ortsnamen, postalischer Ortsteil) zu den Gebäuden, da diese in Nordrhein-Westfalen nicht Bestandteil des Liegenschaftskatasters sind. Am Ende eines Jahres werden die Datenbestände der Gebäudereferenzen als Zeitschnitte historisiert und bereitgestellt. Die Jahresschnitte sind ab 2016 verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Datenquelle: Flächennutzungskartierung (Militäreinrichtungen: Gebäude/Anlagen/Freiflächen/sonstige Flächen). Vorgehensweise: Abgleich der Militärflächen (FNK) aus den Jahren 1997/1998 bis 2017 mit der aktuellen FNK aus den Jahren 2018/2019 (entsprechend der Befliegung im RVR-Gebiet), um ehemals militärisch genutzte Flächen als potentielle Konversionsflächen für Freiflächenphotovoltaik zu identifizieren. Es wurden lediglich unbebaute Freiflächen berücksichtigt. Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus militärischer Nutzung erfüllt. Flächennutzungkartierung 2018/2019 des RVR/Referat Geoinformation und Urbane Daten/Auszug vom 2021-02-11
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickeltes topografisches Kartenwerk und liegt seit Januar 2024 als neues AdV-Standardprodukt vor. Die technische Grundlage bildet der automatisierte Workflow zur Herstellung von Karten der basemap.de Produktfamilie. Die basemap.de P10 ist eine druckoptimierte und maßstabsbezogene Kartenausgabe im Maßstab 1:10.000. Sie präsentiert amtliche Geobasisdaten in einer modernen kartographischen Ausgabe. Grundlage für die Herstellung bilden die amtlichen Geobasisdaten ATKIS Basis-DLM, Hausumringe und Digitale Geländemodelle der Länder. Für die Beschriftung wurden zusätzlich weitere freie Datenquellen genutzt, wie z.B. Zensusdaten.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden geldleistungsfrei gemäß der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zur Verfügung gestellt. Daten, die unter der Lizenz CC BY 4.0 stehen, dürfen unter einer Namensnennung geteilt, vervielfältigt und bearbeitet werden. Die Namensnennung ist im Quellenvermerk enthalten. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Die interaktive Karte der kühlen Orte dient dazu den Alltag an heißen Tagen zu erleichtern. Sie enthält Informationen zu kühlen Orten wie Kirchen, Bibliotheken, schattenspendenden Grünflächen und Spielplätzen sowie zu öffentlichen Toiletten und kostenlosen Trinkwasserquellen. Die Karte wurde im Rahmen des Hitzeaktionsplans erstellt, der gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und dem Umweltamt entwickelt wird. Der Hitzeaktionsplan und die damit verbundene interaktive und digitale Karte der kühlen Orte richtet sich an alle Bürger:innen, legt aber einen besonderen Fokus auf die vulnerablen Gruppen, beispielsweise ältere Menschen, Kinder und chronisch Kranke. Ziel ist es, die Karte durch Anregungen und Tipps von Bürger:innen stetig zu aktualisieren und fortlaufend weiterzuentwickeln.
Die Sonderveröffentlichung erläutert Entstehung, Vorkommen und Nutzung von Mineral- und Heilquellen in Nordrhein-Westfalen. Eine Auswahl aus den angrenzenden Bundesländern sowie den Nachbarstaaten ist ebenfalls berücksichtigt. Eine Übersichtskarte ergänzt den erläuternden Textteil. Die Publikation enthält weiterhin hydrochemische Tabellen, die zusätzlich zu den chemischen Bestandteilen der Wässer auch Informationen zur Tiefe der Brunnen, zur Stratigraphie der Grundwasserleiter und zum Mineralwassertyp sowie Hinweise auf weiterführende Literatur liefern. [1998. 80 S., 16 Abb., 11 Tab., 1 Karte in der Anl.; ISBN 978-3-86029-930-2]. Die Publikation ist derzeit nur in gedruckter Form erhältlich.
Aktualität der Daten:
seit 08.09.1802 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der Geologische Dienst NRW ist die zentrale Archivierungsstelle für anzeigepflichtige Bohrungen und geologische Aufschlüsse in Nordrhein-Westfalen. Die Daten werden in der Datenbank „Aufschlüsse und Bohrungen in Nordrhein-Westfalen“ [DABO] gespeichert, verwaltet und digital vorgehalten. DABO enthält umfangreiche, wissenschaftlich überarbeitete digitale Schichtenbeschreibungen zur Erschließung des geologischen Untergrundes. Die Datenbank ist eine wichtige Grundlage für die Erstellung von geologischen Karten, geologischen Schnitten oder dreidimensionalen Raummodellen. Darüber hinaus ist diese Datenquelle beispielsweise für die Bewertung von Baugrundflächen oder Rohstoffvorkommen sowie für Maßnahmen des Grundwasserschutzes sehr hilfreich. DABO umfasst laufend aktualisierte Informationen zu mehr als 320.000 Bohrungen und Aufschlüssen.
Zusammenführung der DGM1-Schummerungsdaten (von Geobasis NRW) im Kreisgebiet Mettmann zu einem Raster-Mosaik. Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die DGM1-Schummerung ist die Visualisierung des Digitalen Geländemodells 1 (DGM1). Bei der DGM1-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Das Digitale Geländemodell beschreibt die natürliche Geländeform der Erdoberfläche durch georeferenzierte Höhenpunkte. Objekte wie z. B. Vegetation und Gebäude werden nicht dargestellt. Die Höhenpunkte sind regelmäßig angeordnete Gitterpunkte mit einer bestimmten Gitterweite oder unregelmäßig verteilte Messpunkte (Messpunktwolken). Die Zahl in der Bezeichnung DGM1 gibt die Gitterweite von 1 m an.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt.