Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)
Unter Globalstrahlung versteht man die gesamte am Erdboden ankommende Strahlung, also die Summe aus direkter Sonnenstrahlung und diffuser (also durch Lichtstreuung Infolge von Wolken oder Nebel indirekt eintreffende) Himmelsstrahlung. Die Stärke der den Boden erreichenden Strahlung ist abhängig von geographischer Breite, Tageszeit, Jahreszeit und der Geländeform, d. h. dem Winkel, unter dem die Strahlen auftreffen. Durch die unterschiedlichen Einfallswinkel der Sonne während des Jahres und der Tage ist die Globalstrahlung im Sommer stärker als im Winter und am Mittag stärker als am Morgen und am Abend. Die Flächenkarten der Globalstrahlung werden in der Einheit Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/m2) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Karten der Mittelwerte der Monate, der Jahreszeiten und für das gesamte Jahr der Klimanormalperioden ab 1981 - 2010 und 1991 - 2020. Bei allen Daten handelt es sich um absolute Werte, die als Raster im GeoTiff-Format zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“ Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
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Im Laufe des Jahres 1994 betrieb die Firma „Den Norks Stats Oljeselskap“ (STATOIL) die Anlandung zweier Gaspiplines aus den norwegischen Erdgasfeldern an das niedersächsische Festland. Im Bereich der niedersächsischen Küste führen die Pipelines durch das Einzugsgebiet der „Accumer Ee“ und damit auch durch das Gebiet des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“. […] Seit 1994 führt die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie innerhalb der umfangreichen Gesamtuntersuchungen die Erhebungen zum Teilprojekt „Endobenthos im Sublitoral“ durch. Dabei wurden zweimal jährlich, im Frühjahr und Frühherbst, an bis zu 78 Stationen je drei Parallelproben mit einem van Veen-Backengreifer gewonnen, ausgewertet und die Ergebnisse in jährlichen Berichten dargestellt. Im vorliegenden Bericht werden die Untersuchungsergebnisse des Jahres 1995 dargestellt.
Luftbilder sind verkleinerte photographische Abbilder eines Teiles der Erdoberfläche. Sie werden aus Flugzeugen mit Spezialkameras in Nadirrichtung (senkrecht nach unten) aufgenommen. Sie dokumentieren den Zustand der Landschaft zum Aufnahmezeitpunkt und enthalten alle aus der Vogelperspektive sichtbaren Informationen zur Landschaft. Bedingt durch die zentralprojektive Abbildung der Photographie und weil Geländeoberfläche und Bildebene in der Regel nicht parallel sind, wird das Gelände im Luftbild verzerrt dargestellt. Digitale Luftbilder sind über ihre Orientierungsparameter georeferenziert, liegen flächendeckend vor und werden in einem 2-jährigen Zyklus erneuert. Sie werden nach dem Produktstandard des Landes, der auf den Festlegungen eines AdV-Standards (AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder) beruht, hergestellt und nach ihrer Bodenauflösung (cm pro Pixel; Ground Sample Distance, GSD) bezeichnet. Die digitalen Luftbilder weisen eine Bodenauflösung von 10cm/Pixel auf und sind 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes_Infrarot).
„Die vorliegende Arbeit enthält eine Zusammenstellung bisher durchgeführter Untersuchungen über Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung von Benthosorganismen im Schwerpunktsgebiet der Ökosystemforschung sowie in Nachbargebieten (Norderney, Mellum). Die Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für zukünftige vergleichende Untersuchungen unterschiedlicher Disziplinen und sollte während der Laufzeit de Ökosystemforschungsprojektes fortgesetzt werden. […] Methode: Bei der Bestandsaufnahme wurden publizierte und nicht publizierte Ergebnisse von Benthoskartierungen erfasst. Soweit möglich, wurden die Originalprotokolle der Feldarbeiten ausgewertet, um viele ökologische Begleitparameter zu erfassen. […] Die Datenerfassung konzentriert sich auf das Schwerpunktgebiet der Ökosystemforschung, das Einzugsgebiet der Otzumer Balje (zwischen Langeoog und Spiekeroog); zusätzlich wurde auf Daten von den Nachbargebieten Mellum und den Norderneyer Inselwatt zurückgegriffen. Insgesamt wurden 34 Arbeiten über die Verbreitung und Bestandsentwicklung von Benthosorganismen (Mikrophyto-, Makrophyto-, Meio- und Makrozoobenthos) aus dem Zeitraum 1940 bis 1990 ausgewertet. […]“
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Im Mai 2024 ist die zweite Änderung des LEP in Kraft getreten, wodurch die Möglichkeiten der Solarenergienutzung im Freiraum neu geregelt wurden. Die hier dargestellte Karte bildet die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) ab. Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden Daten des Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) und der Regionalplandaten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden. In der beigefügten Methodik wird die Erstellung der Karte detailliert erklärt.
Als Ersatzmaßnahme für die Anlandung der Erdgasleitung „Europipe“ durch die Accumer Ee ist auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.10.1993, ergangen durch das Oberbegamt Clausthal-Zellerfeld, die Renaturierung des Münstersommerpolders bei Dornum vorgesehen. […] Teilbereiche ökologischer Begleituntersuchungen, u. a. Vegetation und Wirbellosenfauna, wurden in Absprache mit der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ als koordinierender Behörde dem NLÖ – Forschungsstelle Küste übertragen. Zur Erfassung des Satus quo vor Beginn der geplanten Renaturierungsmaßnahme wurden vom NLÖ – Forschungsstelle Küste im Jahr 1994 umfangreiche Untersuchungen begonnen, deren Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden. Die Bestandserhebungen umfassen eine vegetationskundliche und floristische Kartierung sowie die Erfassung des Arteninventars und der Abundanz ökologisch bedeutsamer Wirbellosengruppen (Spinnen, Laufkäfer, Wanzen, Zikaden, Regenwürmer, Kleinoligochaeten, aquatische Fauna). […]