Der Krefelder Bildungsbericht beschreibt und analysiert Daten zu den Themen soziale Herausforderungen, frühkindliche und schulische Bildung, Übergänge in Ausbildung, Studium und Beruf, non-formale Bildung sowie berufliche Fort- und Weiterbildung. Die Daten werden fachlich eingeordnet und interpretiert, um Entwicklungen und Handlungsschwerpunkte im Krefelder Bildungssystem sichtbar zu machen. Am Ende des Berichts werden auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Der Bericht wurde vom Krefelder Bildungsmonitoring erstellt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Zur Beobachtung von Naturwaldzellen und der einheitlichen Erfassung der waldkundlich bedeutsamen Parameter wurde im Rahmen einer Pilotstudie eine "Anweisung für die Feldarbeiten zur Erhebung waldkundlicher Parameter im Rahmen einer Wiederholungsinventur in der Naturwaldzelle Hellberg" erstellt, die die Arbeitsgrundlage für alle weiteren Untersuchungen in den Naturwaldzellen des Landes bilden soll. Derzeit ist geplant, eine Wiederholung der Inventuren in den Naturwaldzellen alle 10 Jahre vorzunehmen. Im Anhang der Studie befinden sich Erfassungsbögen und Formulare zur Durchführung der Geländearbeit. Ausgewählte Parametergruppen sind: Bodenvegetation, Verjüngungs- und Verbißaufnahme, Strauchschicht, stehender Bestand (Erhebung der Art, Bestandesdichte, Stammstärke, Baumhöhe, Schäden) und Totholz.
Die verfügbaren Adressbücher des Kreisgebiets werden als Bibliotheksgut geführt. Aus bestandserhalterischen Gründen und wegen des vielfältigen Nutzungswerts wurden sie digitalisiert und stehen hier nach Orten geordnet zum Download zur Verfügung.
Personenstandsregister sind z.B. Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Kreisarchiv übernimmt und verwahrt die Personenstandsregister der Städte und Gemeinden Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst und Viersen, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind. Die Fortführungsfristen enden, bei den Geburtenbüchern nach 110 Jahren, bei den Heiratsbüchern nach 80 Jahren, bei den Sterbebüchern nach 30 Jahren. Unter Angabe des Ortes, des Namens, des Geburts-, Heirats- oder Sterbedatums sowie, wenn möglich, der Urkundennummer, können Kopien aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr angefertigt werden. Jüngere Register befinden sich bei den jeweils zuständigen Standesämtern.