Der Dienst enthält die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und sonstige Baurechtssatzungen der Stadt Olpe nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Dienst enthält die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und sonstige Baurechtssatzungen der Stadt Olpe nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Gemeinde Rommerskirchen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Kaarst. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung dar. Die Darstellung der Flächennutzungspläne dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die zuständige Gemeinde geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.