Verwaltungsgrenzen Saarland (ATKIS):Dieser Layer visualisiert die Digitale Verwaltungsgrenzen im Saarland. U.A. die Landesgrenze, Kreisgrenzen, Gemeindegrenzen
Energiequellen wie Kohlenwasserstoffe, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie usw., gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle.
Der Dienst vereint die Hintergrundkarten für den Kreis Heinsberg. Er stellt die topographischen Kartenwerke des Landes NRW (DTK10, DTK25, DTK40, DTK100) und des Kreises Heinsberg (Deutsche Grundkarte und dessen Nachfolger die Amtliche Basiskarte) dar. Zusätzlich sind aktuelle Luftbilder aus Eigen- und Landesbefliegung der letzten beiden Befliegungsjahre enthalten. Die Kartenwerke werden automatisiert je nach passendem Maßastab ein- und ausgeblendet.
Der Darstellungsdienst "Verwaltungseinheiten" präsentiert Gebiete die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Die Verwaltungsgrenze 1. Ordnung stellt nicht den rechtsverbindlichen Zustand dar. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen.
Der Dienst ist eine Zusammenstellung von Themen aus dem Bau-Bereich für den Kreis Heinsberg. Er bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) von den Gemeinden des Kreises Heinsberg, die ihre Daten als 'OpenData' bereitgestellt haben. Der Dienst beinhaltet weiterhin den Flächennutzungsplan der Bezirksregierung Köln sowie die Bordenrichtwertzonen des Kreises Heinsberg. Der Flächennutzungsplan stellt die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dar. Im Bebauungsplan wird die Art und Weise der Nutzung auf Basis von parzellierten Grundstücken weiter spezifiziert. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen jährlich ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen.
Nutzungsbedingungen:Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch. Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen der Bebauungspläne sind in diesen Gebieten Maßnahmen und Handlungen gem. § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt sowie sonstige Regelungen zu beachten. Ausnahmen oder Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde beim Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Nutzungsbedingungen:Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch. Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen der Bebauungspläne sind in diesen Gebieten Maßnahmen und Handlungen gem. § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt sowie sonstige Regelungen zu beachten. Ausnahmen oder Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde beim Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur Orthofotografie im Freistaat Sachsen. Er stellt digitale Orthofotos (DOP) in Farbe (RGB) dar. DOP sind in die Ebene projizierte, entzerrte und georeferenzierte Luftbilder. Die Projektion der Luftbilder erfolgt über ein Digitales Geländemodell der Erdoberfläche. Die DOP besitzen eine Bodenauflösung von 0,20 m.
Dieser Dienst kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle "Geodaten Sachsen" genutzt werden.