Der WMS Klimaanpassung INKAS beschreibt Bebauungs- und Freiflächentypen in NRW. Insgesamt wurden 20 Landbedeckungs- und Landnutzungstypen bestimmt, wovon die ersten neun Bebauungstypen darstellen. In die Klassifizierung der Bebauungs- und Freiflächentypen flossen die Flächennutzung der ATKIS Basis-DLM, der amtlichen Hauskoordinaten, der amtlichen Hausumringe, des 3D-Gebäudemodells im LoD1 sowie des Copernicus Imperviousness Layers als Grundlagendaten ein. Die Gebäudetypen wurden in einem automatisierten Verfahren bestimmt und Gebäudekennzahlen abgeleitet. Der dominierende Gebäudetyp wurde anteilig über die überbaute Fläche im Baublock als Bebauungstyp definiert. Industrie-und Gewerbeflächen wurden in einer gesonderten Form nach der Gebäudehöhe und dem Versiegelungsgrad weiter gegliedert. Die Ergebnisse liegen auf Baublockebene entsprechend der ATKIS Basis-DLM-Daten vor.
Der Dienst visualisiert die Amtliche Straßenkarte Baden-Württemberg 1:200 000 (ASK200). Darin werden ausgewählte Inhalte des DLM250, des DLM50 und Fachdaten der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg präsentiert. Der thematische Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des Straßenverkehrs (klassifiziertes Straßennetz). Farblich hervorgehoben und beschriftet sind alle klassifizierten Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen). Gemeindestraßen, das Schienenverkehrsnetz (Eisenbahn) und der Luftverkehr (Landeplätze) ergänzen die Verkehrsinfrastruktur. Entlang der Autobahnen sind zusätzlich die verkehrsnahe Infrastruktur (Parkplätze, Tankstellen, Raststätten u.a.) und Fachangaben, wie Knotennummern der Anschlussstellen und die Betriebskilometrierung eingetragen. Topographische Inhalte (Wald, Gewässer und Siedlung) und die Verwaltungsgrenzen helfen bei der Orientierung.
Der Mobilfunkausbau, besonders in Städten wie Hamm, ist entscheidend für die digitale Infrastruktur und das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Wachstum. Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz ist unverzichtbar in einer vernetzten Welt, wo digitale Kommunikation und Datenübertragung immer bedeutender werden. Hamm profitiert enorm von einem gut ausgebauten Mobilfunknetz, das schnelle Telefonie und den Internetzugang über Mobilgeräte ermöglicht. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf reibungslose Kommunikation angewiesen sind, und für Bürgerinnen und Bürger im Alltag und bei der Arbeit. Mit dem steigenden Bedarf an Mobilfunkdiensten und neuen Technologien wie dem Internet der Dinge und 5G ist ein umfassender Ausbau unerlässlich, um die Nachfrage zu bewältigen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als führender Standort für Innovation und Technologie zu erhalten. Der Datensatz enthält Informationen über die 4G und 5G Mobilfunkabdeckung in der Stadt Hamm.
Dieser ATOM Feed Downloadservice stellt die Segmente der Kleinräumigen Gliederung in Wuppertal zum Download bereit. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Verfahrens entstehen die Segmente als u.U. mehrfach gebrochene Linien zwischen den punktförmigen Knoten. Die Segmente verlaufen auf den Mittelachsen von linienförmigen Strukturen wie Straßen, Eisenbahnlinien, Fußwegen, Treppen, Wirtschaftswegen und Wasserläufen. Sie unterliegen gelegentlichen aber unregelmäßigen Veränderungen, veranlasst insbesondere durch Verkehrswege- und Siedlungsbaumaßnahmen. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Dieser Dienst umfasst die Ampelanlagen-Knoten (Lichtsignalanlagen) in Köln (Standort, LSA-Nummer, Stadtbezirk, Baulastträger, Blindensignalisierung, LOC.id und MAPs). Ergänzende Hinweise: Es handelt sich um die Standorte von Lichtsignalanlagen. Die Verortung gibt den maßgeblichen Kreuzungspunkt von Verkehrsströmen, der durch ein Steuergerät einer Lichtsignalanlage geregelten Örtlichkeit wieder. Der Reglungsumfang einer Anlage kann einen größeren Bereich mit einem Abstand von bis zu 75 m von diesem Punkt umfassen. Über das Attribut „MAPEM“ ist beschrieben, ob der Regelungsumgriff der Anlage über MAPEM (MAP extended Message) in der Mobilithek als Publikation abgelegt ist. Die entsprechenden MAPEM-Daten der versorgten Lichtsignalanlagen können in der Mobilithek unter Details Datenangebot - Mobilithek.info - Mobilitätsdaten Deutschland LSA--MAPEM Datensammlung--Köln--C-IST abgerufen werden. Über das Attribut „LOC.id“ ist beschrieben, ob die in der MAPEM enthaltenen Fußgängerfurten an mit Behindertensystemen ausgestattete Anlage auch über LOC.id-Funktionen verfügen. Quelle der Daten ist die Bestandserfassung für Lichtsignalanlagen beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln. Die Daten werden jeweils zum Jahresbeginn aktualisiert.
Dieser Dienst enthält drei Themen: 1. Geöffnete Einbahnstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den Einbahnstraßen auf Kölner Stadtgebiet und ob diese für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind -- 2. Maßnahmen zur Radverkehrsförderung: Dieses Thema enthält Informationen über umgesetzte Maßnahmen zur Radverkehrsförderung die per Internetmeldung öffentlich bekannt gemacht wurden -- 3. Fahrradstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben--4. Radverkehrsnetz: Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Dieser Dienst enthält drei Themen: 1. Geöffnete Einbahnstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den Einbahnstraßen auf Kölner Stadtgebiet und ob diese für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind -- 2. Maßnahmen zur Radverkehrsförderung: Dieses Thema enthält Informationen über umgesetzte Maßnahmen zur Radverkehrsförderung die per Internetmeldung öffentlich bekannt gemacht wurden -- 3. Fahrradstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben--4. Radverkehrsnetz: Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Dieser Dienst umfasst die Ampelanlagen-Knoten (Lichtsignalanlagen) in Köln (Standort, LSA-Nummer, Stadtbezirk, Baulastträger, Blindensignalisierung, LOC.id und MAPs). Ergänzende Hinweise: Es handelt sich um die Standorte von Lichtsignalanlagen. Die Verortung gibt den maßgeblichen Kreuzungspunkt von Verkehrsströmen, der durch ein Steuergerät einer Lichtsignalanlage geregelten Örtlichkeit wieder. Der Reglungsumfang einer Anlage kann einen größeren Bereich mit einem Abstand von bis zu 75 m von diesem Punkt umfassen. Über das Attribut „MAPEM“ ist beschrieben, ob der Regelungsumgriff der Anlage über MAPEM (MAP extended Message) in der Mobilithek als Publikation abgelegt ist. Die entsprechenden MAPEM-Daten der versorgten Lichtsignalanlagen können in der Mobilithek unter Details Datenangebot - Mobilithek.info - Mobilitätsdaten Deutschland LSA--MAPEM Datensammlung--Köln--C-IST abgerufen werden. Über das Attribut „LOC.id“ ist beschrieben, ob die in der MAPEM enthaltenen Fußgängerfurten an mit Behindertensystemen ausgestattete Anlage auch über LOC.id-Funktionen verfügen. Quelle der Daten ist die Bestandserfassung für Lichtsignalanlagen beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln. Die Daten werden jeweils zum Jahresbeginn aktualisiert.
Der Dienst enthält mehrere Layer: 1. die zentralen Versorgungsbereiche. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum. 2. Baulandkataster. Gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. 3.Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen. 4.Gebiete des Zentrenmanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Digitalen Verwaltungsgrenzen beinhalten für ganz NRW die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Verwaltungsgrenzen des Landes, der Regierungsbezirke, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Kommunen. Die Ableitung erfolgt einmal jährlich zum 01.10. und entspricht dann dem Fortführungsstand des Basis-DLMs. Bei wesentlichen Änderungen finden weitere Aktualisierungen statt. Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. DVG2: Reduzierung auf ca. 10% der Punkte der DVG1 (Verwaltungsgrenzen mit allen Grenzpunkten aus dem ATKIS®-Basis-DLM, Ausdünnung und Douglas-Peucker-Algorithmus). Die Digitalen Verwaltungsgrenzen sind besonders als räumliche Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geo- und Fachinformationssystemen, als Hintergrundinformation für die Überlagerung mit fachspezifischen Daten sowie für die rechnergestützte Bearbeitung thematischer Karten geeignet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.