Dieser Dienst enthält die Standorte aus dem Kultur und Freizeitführer im Rhein-Kreis Neuss. Das sind Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, Tennishallen, Soccer Hallen, Skateranlagen, Golfplätze, Badeseen, Radstationen, E Bike Ladestationen, Reisemobil-Stellplätze, Freizeiteinrichtungen, Hotels, Pensionen, Biergärten, Schlösser, Historische Einrichtungen, Museum, Theater, Kunstweg Mataré, Eventlocation, Tagungsmöglichkeiten. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der vorliegende Dienst zu den Schulstandorten in NRW stammt aus der Schuldatenbank. Die Informationen werden von den Schulträgern bzw. Schulen selbst eingetragen und aktuell gehalten. Die Daten werden tagesaktuell bereitgestelt und enthalten alle grundlegenden Informationen zu Schulen wie Schulnummer, Schulbezeichnung und Adresse.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Dieser INSPIRE-Downloaddienst stellt die für das INSPIRE-Thema Geologie aufbereiteten Daten des Informationssystems Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100] bereit. Die Karte zeigt landesweit die Verbreitung der Gesteine in den Themenlayern Geologische Schichten und Tektonische Verwerfungen.
Nutzungsbedingungen:Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch. Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen der Bebauungspläne sind in diesen Gebieten Maßnahmen und Handlungen gem. § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt sowie sonstige Regelungen zu beachten. Ausnahmen oder Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde beim Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
0).
Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Das Räumliche Strukturkonzept Gelsenkirchen (RSK) ist ein Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung der Stadt Gelsenkirchen. Es bildet den Konsens zwischen Politik und Verwaltung über die strategischen Handlungsfelder ab und zeigt Ziele und Maßnahmen auf. Das RSK benennt Herausforderungen und Aufgaben für die Zukunft. Es bewertet vorliegende Planungen und Konzepte, beleuchtet neue Aspekte, gibt Empfehlungen und zeichnet damit ein Bild für eine attraktive Zukunft der Stadt. Der RSK Strukturplan bildet die Entwicklungskonzepte aus den Bereichen Stadtgliederung, Grün und Freiraum, Wohnen und Wirtschaft sowie Identität räumlich ab
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
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Der Dienst beinhaltet die Flurstücke innerhalb der Stadtgrenzen, welche im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen, des Bundes, des Landes NRW, von ausgewählten Wohnungsbaugesellschaften oder im Eigentum von ausgewählten Trägern sind. Zusätzlich werden die Flächen dargestellt, die im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsgeber auftritt, und die Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsnehmer auftritt
Im WMS-Dienst des Gewässerkataster werden die Fließ- und Stillgewässer der Stadt Gelsenkirchen abgebildet. Neben der exakten räumlichen Lage werden weitere Sachinformationen (Art der Gewässer, Unterhaltungspflicht, Ausbauart, Vermessungsunterlagen) geführt
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