Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. In diesem Dienst befinden sich die Abschnitte der Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen und der Bundesstraßen.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. In diesem Dienst befinden sich die Abschnitte der Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen und der Bundesstraßen.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Wuppertaler Umweltzonen stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet umfasst. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar. Der Downloaddienst DTK25 ATOM-Feed ermöglicht einen kachelbasierten (4x4 km) Download dieses Kartenwerkes in 1806 Einzeldateien.
Dieser Dienst dient der Darstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin werden Informationen zum Zonentyp und zu den Werten dargestellt. Die vorliegenden Informationen werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die Erfassung erfolgt nach dem Modell BORIS.MV2.1
Dieser Dienst dient der Bereitstellung der Bodenrichtwerte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin werden Informationen zum Zonentyp und zu den Werten dargestellt. Die vorliegenden Informationen werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die Erfassung erfolgt nach dem Modell BORIS.MV2.1
Die Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar. Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:25 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:100 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben. Die topographischen Kartenwerke 1:25 000 bis 1:100 000 Mecklenburg-Vorpommerns entsprechen hinsichtlich der Visualisierung, des Blattschnittes, der geodätischen Grundlage sowie des äußeren Layouts einschließlich Kartenrahmen- und Kartenrandausstattung den im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) herausgegebenen Signaturenkataloge für die Bearbeitung der topographischen Karten. Die topographischen Kartenwerke 1:50 000 und 1:100 000 werden auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung als zivil-militärische Kartenwerke herausgegeben.