Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Starkregengefahrenkarte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung zur Information der Öffentlichkeit über Überflutungsrisiken im Zusammenhang mit Starkregenereignissen. Sie stellt hierzu in einem 1m x 1m Raster in zwei umschaltbaren Kartenansichten maximale Wasserstände bzw. maximale Fließgeschwindigkeiten dar, die im Verlauf von simulierten Starkregenereignissen auftreten. Die Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten werden jeweils mit einem Farbverlauf visualisiert. Die Karte umfasst vier simulierte Szenarien, drei "Modellregen" sowie das anhand der Niederschlagsmessungen desselben Tages nachgestellte Starkregenereignis vom 29.05.2018. Die Implementierung erfolgte ebenfalls durch die Firma cismet als Applikation innerhalb des anwendungsübergreifenden Softwareprojektes "TopicMaps Wuppertal". Im März 2021 wurde die Anwendung um eine innovative animierte Visualisierung des Regenwasserabflusses ergänzt, im Januar 2023 um eine Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Simulationen. Im Mai 2024 wurde die Starkregengefahrenkarte als Anwendungskomponente innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling) qualifiziert. Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Starkregengefahrenkarte einen Teilzwilling, der dem Fachzwilling Klimawandel zuzuordnen ist. Die Starkregengefahrenkarte ist in die Internet-Angebote der Stadt Wuppertal (https://www.wuppertal.de/starkregen) und der Wuppertaler Stadtwerke (https://www.wsw-online.de/wsw-energie-wasser/privatkunden/produkte/dienstleistungen/abwasser/starkregen) integriert. Die Simulationsberechnungen wurden im Auftrag der Stadt Wuppertal und der Wuppertaler Stadtwerke durch das Ingenieurbüro Dr. Pecher AG (Erkrath) durchgeführt. Der Regenwasserabfluss im Kanalnetz und durch Überstau aus dem Kanalnetz austretendes Wasser wurden hierbei vereinfacht berücksichtigt. Die Simulationsberechnungen werden in unregelmäßiger Folge aktualisiert. Für die Hintergrundkarten nutzt die Starkregengefahrenkarte Internet-Kartendienste (OGC-WMS) des Regionalverbandes Ruhr zur Stadtkarte 2.0, des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie zur basemap.de sowie der Stadt Wuppertal (True Orthofoto, Amtliche Basiskarte ABK und Hillshade). Technisch basiert die Starkregengefahrenkarte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken "React" und "Leaflet". Die Starkregengefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Nutzungsbedingungen: NB-GDIKOM-B für Geoportale und -portalkomponenten (Die Starkregengefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.)