Der Kreis Herford in seiner ganzen Vielfalt. Insgesamt 25 abwechslungsreiche Wanderrouten mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad unter dem Motto NATUR & KULTUR werden in dieser Karte übersichtlich dargestellt. Jede Route ist ein Unikat. Denn die Gewichtung von Natur & Kultur ist genauso unterschiedlich, wie auch der Anteil von Wald, Wiesen und Feldern variiert. Auch beim Schwierigkeitsgrad und bei der Länge gibt es Unterschiede. Während sich einige Routen gut auch nach Feierabend bequem erwandern lassen, müssen Sie bei anderen Routen etwas mehr Zeit – und Kondition – mitbringen.
(1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
§ 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke (1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Gebiete für Forstwirtschaft und Waldfunktionen in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. Der Wald ist wegen seiner Bedeutung als Ökosystem, für die Umwelt, das Landschaftsbild und die Erholung und wegen seines wirtschaftlichen Nutzens im Rahmen einer naturnahen und nachhaltigen Bewirtschaftung zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken. Solche Waldverluste sollen möglichst in der Nähe der Eingriffe in Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft durch Aufforstung von geeigneten Flächen ausgeglichen werden.